Betreff
Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH Änderung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
DS-Nr. 142/17/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die nunmehr vorgelegte Fassung des Gesellschaftsvertrages hat gegenüber der Fassung, die mit der DS-Nr. 142/17 vorgelegt wurde, in § 19 Absatz 1 „Weiterveräußerung von Anlagevermögen“ eine Änderung erfahren und dient der Klarstellung hinsichtlich der Größe für die Berechnung der Dauer des Zeitraums zwischen der Einbringung des jeweiligen Grundstückes oder Rechtes in die Gesellschaft und der Weiterveräußerung derselben.

 

Weiterhin wurde das Wort „weitere“ bei der Dauer von fünf Jahren eingefügt.

 

 

Der geänderte § 19 Absatz 1 lautet wie folgt:

 

(1)                Für den Fall der Weiterveräußerung von bebauten oder unbebauten Grundstücken oder Rechten an solchen, die von dem Gesellschafter in die Gesellschaft eingebracht wurden, steht dem Gesellschafter der über dem Einbringungswert hinausgehende Verkehrswert (Wertabschöpfung) wie folgt zu, wobei maßgeblich für Berechnung der Dauer der Zeitraum zwischen der Einbringung des jeweiligen Grundstücks oder Rechtes in die Gesellschaft und der Weiterveräußerung desselben ist:

 

Für die Dauer von 10 Jahren 100 %, für die Dauer von weiteren 5 Jahren 50 % und für die Dauer von weiteren 5 Jahren 25 %.

 

Die in der Zeit nach der Rechtsübertragung (Einbringung) von der Gesellschaft erbrachten wertverbessernden Maßnahmen sind von der Gesellschaft nachzuweisen und bei der Wertabschöpfung zu berücksichtigen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage

Gesellschaftsvertrag