2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Mit Beschluss vom 19.02.2015 (DS-Nr. 175/14) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ eingeleitet worden.
Der B-Plan-Entwurf wurde am 20.07.2016 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 02.11.2016 bis einschließlich 02.12.2016 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit dem Anschreiben vom 02.11.2016. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 20 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen acht Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.01 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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Finanz-HH |
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