Betreff
Bürgerhaushalt 2018 Platz 7 "Parkverbot Hauptverkehrsstraßen"
Vorlage
DS-Nr. 181/17
Art
Beschlussvorlage

Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum Bürgerhaushalt mit 171 Stimmen auf Platz 7 gewählten Vorschlag Nr. 16 „Parkverbot Hauptverkehrsstraßen“ wird wie folgt weiterverfahren:

 

Die Realisierung wird 2018 angestrebt. Für 2018 sind für die entsprechende Beschilderung und deren Aufstellung 10.000,00 € vorgesehen.

 

 


Mit Beschluss zur Drucksache DS–Nr. 108/16 „Aufstellung eines Bürgerhaushalts in Kleinmachnow für die Haushaltsperiode 2018, hier: Konzepterarbeitung, Planung und Vorbereitung“ hat die Gemeindevertretung die Aufstellung eines Bürgerhaushaltes für das Haushaltsjahr 2018 begrüßt und den Bürgermeister beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss ein Konzept für einen Bürgerhaushalt zu erarbeiten.

Das Konzept, erarbeitet von einer neu geschaffenen gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Gemeindevertretung und Verwaltung, wurde am 15. Dezember 2016 beschlossen (DS-Nr. 169/16 „Bürgerhaushalt 2018“). Die Arbeitsgruppe tagte regelmäßig und entschied letztlich über die Aufnahme von Vorschlägen.

 

Die Bürger hatten danach die Möglichkeit, über diese Vorschläge, die in einer Liste zusammengestellt wurden, zum Bürgerhaushalt 2018 abzustimmen. Mit der Information Nr. 014/17 „Informationen zum Bürgerhaushalt 2018“ (incl. der zugrunde liegenden Originalvorschläge aus der Bürgerschaft und den Vorschlägen zu ähnlichen Themenbereichen) wurden die gemeindlichen Gremien zu den Sitzungen der Fachausschüsse im Zeitraum vom 02.05.2017 bis 08.05.2017 über die TOP-10 der Bürgerwünsche ausführlich informiert.

 

Das Parkverbot (das eingeschränkte Haltverbot) beinhaltet nicht das Verlassen des Fahrzeugs bzw. das Halten für einen längeren Zeitraum als drei Minuten (§ 12 Abs. 2 StVO). Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass das Verlassen des Fahrzeugs nur ohne gänzliche Einschränkung erfolgen kann.

 

Die Anordnung der Parkverbote müssen für jeden einzelnen Bereich gesondert geprüft werden.

Daher wird eine Realisierung der verkehrsrechtlichen Anordnungen punktuell erfolgen. Diese sind dann jeweils gesondert zu beschließen.

 

Die Einschätzung der Verwaltung zur Realisierbarkeit von Platz 7 Nr. 16 –Parkverbot- ist als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage

Ausführliche Erläuterung/Begründung zum Vorschlag