Mit dem im Rahmen der Abstimmung zum
Bürgerhaushalt mit 158 Stimmen auf Platz 9 gewählten Vorschlag Nr. 88 „KITA-Gebühren
reduzieren oder sogar abschaffen“ wird wie folgt weiterverfahren:
1. Der
Bürgermeister ist beauftragt, eine Neufassung der Kita-Entgeltordnung zu
erarbeiten/vorzunehmen.
2. Der Wunsch
auf Reduktion der Kita-Gebühren und ihre soziale Verträglichkeit wird bei der
Überarbeitung der Entgeltordnung berücksichtigt.
3. Eine
vollständige Abschaffung der Kita-Gebühren durch die Gemeinde ist nicht
geplant, da dies derzeitig zu einer übermäßigen Belastung des Haushaltes in
Millionenhöhe führen würde.
Das Konzept, erarbeitet von einer neu geschaffenen gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Gemeindevertretung und Verwaltung, wurde am 15. Dezember 2016 beschlossen (DS-Nr. 169/16 „Bürgerhaushalt 2018“). Die Arbeitsgruppe tagte regelmäßig und entschied letztlich über die Aufnahme von Vorschlägen.
Die Bürger hatten danach die Möglichkeit, über diese Vorschläge, die in einer Liste zusammengestellt wurden, zum Bürgerhaushalt 2018 abzustimmen. Mit der Information Nr. 014/17 „Informationen zum Bürgerhaushalt 2018“ (incl. der zugrunde liegenden Originalvorschläge aus der Bürgerschaft und den Vorschlägen zu ähnlichen Themenbereichen) wurden die gemeindlichen Gremien zu den Sitzungen der Fachausschüsse im Zeitraum vom 02.05.2017 bis 08.05.2017 über die TOP-10 der Bürgerwünsche ausführlich informiert.
Die Neufassung der KITA-Entgeltordnung hat eine Arbeitsgruppe aus Gemeindevertretung und Gemeindeverwaltung/Eigenbetrieb im Jahre 2017 vorbereitet. Ende 2017/Anfang 2018 wird der Entwurf den gemeindlichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Einschätzung der Verwaltung zur Realisierbarkeit von Platz 9 Nr. 88 –KITA-Gebühren- ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage
Ausführliche
Erläuterung/Begründung zum Vorschlag