Der Grundsatzbeschluss zum
"Straßenbau Am Bannwald" DS-Nr. 092/15/1 vom 1. Oktober 2015 wird
aufgehoben.
Die dafür veranschlagten und im
Haushalt eingestellten Mittel und noch nicht ausgegebenen Mittel werden im
Haushalt 2018 freigegeben.
Anlage
DS-Nr. 092/15/1
Mit dem Beschluss DS-Nr. 140/17 "Ausbau von Straßen und Gehwegen in der Gemeinde Kleinmachnow, hier: Allgemeine Festlegungen zum Verfahrensablauf" schafft die Verwaltung ein Verfahren zum Ausbau von Straßen und Gehwegen in Kleinmachnow. Mit einer nach einheitlichen Kriterien aufgestellten Prioritätenliste sollen jeweils die Straßenbaumaßnahmen in Angriff genommen werden, die die höchste Priorität haben.
2015 hat die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss zum Straßenbau "Am Bannwald" gefasst. Einen Errichtungsbeschluss für die Baumaßnahme gibt es noch nicht und alle Anrainer haben sich mit einer Unterschriftenliste ablehnend zum Vorhaben geäußert.
Für eine einheitliche Betrachtung sämtlicher zukünftiger Straßenerneuerungsmaßnahmen ist es sinnvoll, dass auch für die Maßnahme "Am Bannwald" eine Priorität gemäß des im vorgenannten Beschluss beschriebenen Verfahrens ermittelt wird. Dafür ist es notwendig, den bereits gefassten Grundsatzbeschluss aufzuheben. Die für diese Maßnahme im Haushalt vorgesehenen Mittel sollen freigegeben werden und stünden damit den mit größter Priorität umzusetzenden Vorhaben zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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