Betreff
Abwägung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherd Nord“ (für das Grundstück Kapuzinerweg 20, Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 002/18
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherd Nord“ (für das Grundstück Kapuzinerweg 20) eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.

 


Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 11.02.2016 (DS-Nr. 165/16) den Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Kapuzinerweg 20.

Der B-Plan-Entwurf wurde im Zeitraum vom 18.09.2017 bis einschließlich 20.10.2017 öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) mit dem Anschreiben vom 15.09.2017. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 24 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Be­lange. Es wurden keine Einwände gegen den Entwurf vorgebracht. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2 dargestellten Form abge­wogen werden.

 

Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.02 eingesehen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

2016 wurden - vertraglich vereinbart - Mittel durch den Eigentümer des Grundstücks Kapuzinerweg 20 bereit gestellt. Die Maßnahme konnte bis jetzt nicht durchgeführt werden, so dass die Mittel in den Haushalt für 2018 übertragen wurden und bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung stehen (§ 24 Abs. 2 KomHKV).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherd Nord“ (für das Grundstück Kapuzinerweg 20)

Abwägungsmaterialien:

2)        Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange

Hinweis:

Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen.