1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherd Nord“ (für das Grundstück Kapuzinerweg 20) eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in der Anlage 2 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 11.02.2016 (DS-Nr. 165/16) den Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Kapuzinerweg 20.
Der B-Plan-Entwurf wurde im Zeitraum vom 18.09.2017 bis einschließlich 20.10.2017 öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) mit dem Anschreiben vom 15.09.2017. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 24 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Es wurden keine Einwände gegen den Entwurf vorgebracht. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.02 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
2016 wurden - vertraglich vereinbart - Mittel durch den Eigentümer des Grundstücks Kapuzinerweg 20 bereit gestellt. Die Maßnahme konnte bis jetzt nicht durchgeführt werden, so dass die Mittel in den Haushalt für 2018 übertragen wurden und bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung stehen (§ 24 Abs. 2 KomHKV).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Abgrenzung
Geltungsbereich 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherd
Nord“ (für das Grundstück Kapuzinerweg 20)
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung
der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange
Hinweis:
Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen.