Betreff
Ausweisung des Buschgrabengebietes als Grünfläche im Flächennutzungsplan (FNP)
Vorlage
DS-Nr. 017/18
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Buschgrabengebiet lt. Bauleitplanung im FNP als Grünfläche auszuweisen. Es handelt sich um das bisher weiß dargestellte Gebiet nördlich Buschsee östlich Wolfswerder/Am Rund und Zehlendorfer Damm, siehe Anlagen1 und 2.

 

 

Anlagen

1.    Klarstellungssatzung

2.    Auszug FNP Kleinmachnow


Das Buschgrabengebiet liegt im Außenbereich der Gemeinde Kleinmachnow und bildet eine zusammenhängende Grünfläche am Landschaftsschutzgebiet. Jegliche Bebauung dort würde zu massiven Fällungen führen. Zudem hat diese Grünschneise eine Funktion als Frischluftschneise für Kleinmachnow und nach Berlin hinein. Weise Vorfahren haben um 1900 ein strahlenförmiges System um und in Berlin angelegt, um die Wohnbebauung mit Grünzonen zu durchmischen. Da es noch kein Verkehrskonzept für Kleinmachnow gibt, würden eine weitere Bebauung und der damit verbundene Zuzug die angespannte Verkehrssituation weiter verschärfen.

Der Außenbereich wurde zuletzt in der Klarstellungssatzung vom 25.09.2013 definiert, indem dort der bebaute Innenbereich festgelegt ist. Die Definition vom Außenbereich ist, dass er die Flächen, die nicht durch Bebauung überplant sind, zusammenfasst und grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist.

In dem Gebiet hat sich durch die Grenzlage eine intakte Natur herausgebildet, es gibt einen Eichenmischwald (Antrag auf Waldumwandlung wäre erforderlich), den angrenzenden Buschsee mit Amphibien und einer Biberfamile. Dieser Naturraum ist zu erhalten und nicht zu stören. Dabei darf es keine Rolle spielen, wer die Eigentümer der Flächen sind, denn das Allgemeinwohl ist unsere Verantwortung.