1)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ sowie
die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2)
Der
Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher
abgesehen.
3)
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich
bekannt zu machen.
4)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Der Bebauungsplan KLM-BP-025
„Seeberg“ [Ursprungsplan] war mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde
Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft getreten.
Ein Verfahren zur 1. Änderung, die Stellplatzflächen der
Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. betreffend, konnte Anfang 2013
abgeschlossen werden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow v. 31.01.2013).
Eine 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Seeberg“ ‑ sowie eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow (KLM-FNP-16) ‑ wurde mit Beschluss vom 13.12.2012 eingeleitet.
Dieses Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“
geführt und in Kürze abgeschlossen.
Mit Schreiben vom 08.06.2016 trat
die BBIS ‑ Berlin-Brandenburg International School GmbH, Eigentümerin des
Grundstücks Schopfheimer Allee 10 (ehem. Forschungsanstalt der Dt. Reichspost),
mit der Bitte an die Gemeinde heran, den Bebauungsplan für ihr Grundstück zu
ändern.
Ziel dieser 3. Änderung soll
es sein, die Errichtung von dauerhaften Empfangs- und Pförtnergebäuden für das
Schulgrundstück zu ermöglichen. Anstelle der bisherigen provisorischen Containerlösung
soll eine auch architektonisch ansprechendere Neugestaltung der Zugangsbereiche
umgesetzt werden.
Nach intensiver Diskussion
beschloss die Gemeindevertretung am 16.11.2017 mit DS-Nr. 076/16/3, den Bebauungsplan
zu ändern (vgl. Anlage 1). Das
Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude
BBIS“ geführt (Geltungsbereich vgl. Anlage 2).
Die im Städtebaulichen Vertrag
getroffenen Festlegungen, das Grundstück Schopfheimer Allee 10 zwischen Am
Hochwald im Westen und Schopfheimer Allee im Osten als Fußgänger und als
Radfahrer durchqueren zu können, werden von dem Bebauungsplan-Änderungsverfahren
nicht berührt und unverändert beibehalten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 ist öffentlich auszulegen, parallel sind die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Die BBIS hat mit Schreiben vom 16.10.2017 die Übernahme der für
das Verfahren KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ anfallenden,
insbesondere stadtplanerischen Kosten zugesagt, so dass der Gemeinde keine
Kosten für die erforderlichen externen Planungsleistungen entstehen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage:
1) Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
2) Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus Teil A Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzungen
3) DS-Nr. 076/16/3 vom 16.11.2017, Aufstellungsbeschluss, ohne Anlagen