2)
Der
Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher
abgesehen.
3)
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich
bekannt zu machen.
4)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Ein Verfahren zur
1. Änderung, die Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow
e.V. betreffend, konnte Anfang 2013 abgeschlossen werden (Amtsblatt für die
Gemeinde Kleinmachnow v. 31.01.2013).
Eine
2. Änderung des Bebauungsplanes „Seeberg“ ‑ sowie eine parallele
Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-16) ‑ wurde mit
Beschluss vom 13.12.2012 eingeleitet. Zu diesem Verfahren, unter der
Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt, fasste die Gemeindevertretung
am 20.09.2018 den noch erforderlichen Satzungsbeschluss.
Mit
Schreiben vom 08.06.2016 trat die BBIS ‑ Berlin-Brandenburg International
School GmbH, Eigentümerin des Grundstücks Schopfheimer Allee 10 (ehem.
Forschungsanstalt der Dt. Reichspost), mit der Bitte an die Gemeinde heran, den
Bebauungsplan für ihr Grundstück zu ändern.
Ziel
dieser 3. Änderung soll es sein, die Errichtung von dauerhaften Empfangs-
und Pförtnergebäuden für das Schulgrundstück zu ermöglichen. Anstelle der
bisherigen provisorischen Containerlösung soll eine auch architektonisch
ansprechendere Neugestaltung der Zugangsbereiche umgesetzt werden.
Nach
intensiver Diskussion beschloss die Gemeindevertretung am 16.11.2017 mit
DS-Nr. 076/16/3, den Ursprungsplan 025 ein weiteres Mal zu ändern. Das
Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude
BBIS“ geführt (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
Die
im Städtebaulichen Vertrag getroffenen Festlegungen, das Grundstück
Schopfheimer Allee 10 zwischen Am Hochwald im Westen und Schopfheimer
Allee im Osten als Fußgänger und als Radfahrer durchqueren zu können, werden
von dem Bebauungsplan-Änderungsverfahren nicht berührt und unverändert
beibehalten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 ist öffentlich auszulegen, parallel sind die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Die BBIS hat mit Schreiben vom
16.10.2017 die Übernahme der für das Verfahren KLM-BP-025-3 „Empfangs- und
Pförtnergebäude BBIS“ anfallenden, insbesondere stadtplanerischen Kosten zugesagt,
so dass der Gemeinde keine Kosten für die erforderlichen externen
Planungsleistungen entstehen. Ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag (hier:
Kostenübernamevertrag vom 26.06. / 17.09.2018) liegt inzwischen vor.
Hinweis:
Dieser Beschluss war unter DS-Nr. 091/18 bereits Gegenstand von Beratungen
im Bauausschuss (Sitzung v. 20.08.2018, Abstimmungsergebnis 8 „Ja“ / ‑
„Nein“ / ‑ „Enthaltung“) und im Hauptausschuss (Sitzung v. 03.09.2018, 10
„Ja“ / 1 „Nein“ / ‑ „Enthaltung“).
Nach
der Sitzung des Hauptausschusses stellte sich heraus, dass der
Bebauungsplan-Entwurf, Teil A ‑ Planzeichnung noch zu ergänzen war.
Mit der Ergänzung sollen die aus der Einordnung des Empfangs- und
Pförtnergebäudes folgenden Auswirkungen auf die private Straßenverkehrsfläche
(A-Straße) und die Fläche für Stellplätze nördlich des Heizhauses nachvollzogen
werden.
Diese Ergänzung ist jetzt erfolgt, der so angepasste Entwurf (vgl. Anlage 2) kann öffentlich ausgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
2) Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus Teil A Planzeichnung u. Teil B Textliche Festsetzungen
nur zur
Information:
3) DS-Nr. 076/16/3 vom 16.11.2017, Aufstellungsbeschluss, ohne Anlagen