Unter Beibehaltung der Punkte 1 -8 aus dem Änderungsantrag
DS-Nr. 115/18, der den Beschlussvorschlag 086/18 ersetzt. Wird der Punkt 9 und
10 wie folgt geändert:
9. Als „Musterstraße“ soll zuerst die Straße
„Meisenbusch“ ausgebaut werden. Beide Seitenbereiche sollen dabei in der
Variante „wassergebundene Decke“ ausgeführt werden.
Nach einer einjährigen Erprobungsphase wird dann überprüft ob sich die
Erwartungen erfüllen, die Hersteller und Anwohner mit diesem Belag verbinden
oder ob sich die Bedenken der Verwaltung bewahrheiten.
10. Sollte sich die Variante „wassergebundene
Decke“ im Praxistest der „Musterstraße Meisenbusch“ bewähren, werden alle
weiteren Straßenbaumaßnahmen in diesem Gebiet in dieser Form ausgeführt. Sollte
sich der Belag als nicht tauglich erweisen, werden alle weiteren Straßenbaumaßnahmen
in diesem Gebiet in der von der Verwaltung empfohlenen Form ausgeführt.
In diesem Fall wird dann die Straße „Meisenbusch“ im Rahmen der normalen
Instandsetzung, die die Verwaltung nach zehn Jahren bei diesem Belag erwartet,
beitragsfrei für die Anwohner an die dann fertiggestellten Straßen in diesem
Gebiet angeglichen.
Der Punkt 11 wird gestrichen.
Der umfängliche Bürgerdialog, der in mehreren
Veranstaltungen zwischen Verwaltung und Anwohnern des Gebietes
Sommerfeldsiedlung stattgefunden hat, hat in mehreren wichtigen Punkten zu
übereinstimmenden Lösungen geführt.
Bei der Frage allerdings, ob die beiden
Seitenbereiche („Gehweg“ und „Parkstreifen“) in der Variante „wassergebundene
Decke – unbefestigt“ oder mit „Betonplatten und Rasenrippenplatten – befestigt“
ausgeführt werden soll, gibt es einen Dissens, bei dem Behauptung gegen
Behauptung steht. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Variante
„wassergebundene Decke“ in einer Straße zu erproben. Nur wenn eine ganze Straße
in dieser Variante ausgeführt würde, ließen sich die Behauptungen im Praxistest
verifizieren. Auch die Anwohner hätten die Möglichkeit, sich ein Jahr, mit
allen Witterungseinflüssen und unterschiedlichen Belastungsszenarien,
anzusehen, wie und ob sich dieser Belag bewährt. Am Ende stünde dann eine
Entscheidung, die bei den Anwohnern, geht es doch um ihre Straßen, auf breite
Akzeptanz stoßen könnte.
Findet dieser Änderungsantrag die Zustimmung, tritt
die BIK-Fraktion dem so geänderten Antrag der Fraktionen Die LINKE/PIRATEN und
CDU/FDP, DS-Nr.115/18 bei.