Betreff
Wegerecht durch das Grundstück der BBIS
Vorlage
DS-Nr. 157/18
Art
Anfrage

Im Städtebaulichen Vertrag mit der BBIS wurde geregelt, dass Fußgänger und Radfahrer das „Grundstück Schopfheimer Allee 10 zwischen Am Hochwald im Westen und Schopfheimer Allee im Osten [….] durchqueren zu können.“

 

Meine Frage:

Gibt es zu dieser Festlegung irgendwelche zeitlichen, jahreszeitlichen oder schuljahresbedingte Einschränkungen?

Hintergrund:

Es gibt den konkreten Fall, dass Fußgänger an einem Wochentag im Sommer vom Wachdienst mit der Begründung abgewiesen wurden, dass das Durchgangsrecht nicht in den Schulferien gelte und auch nicht, wenn auf dem Gelände private Feiern durchgeführt werden.