Betreff
Wegerecht durch das Grundstück der BBIS
Vorlage
DS-Nr. 157/18
Art
Anfrage
Im Städtebaulichen Vertrag mit der BBIS wurde geregelt, dass Fußgänger
und Radfahrer das „Grundstück Schopfheimer Allee 10 zwischen Am Hochwald im
Westen und Schopfheimer Allee im Osten [….] durchqueren zu können.“
Meine Frage:
Gibt es zu dieser Festlegung irgendwelche zeitlichen,
jahreszeitlichen oder schuljahresbedingte Einschränkungen?
Hintergrund:
Es gibt den konkreten Fall, dass Fußgänger an einem Wochentag im
Sommer vom Wachdienst mit der Begründung abgewiesen wurden, dass das
Durchgangsrecht nicht in den Schulferien gelte und auch nicht, wenn auf dem
Gelände private Feiern durchgeführt werden.