Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow für das Jahr 2019
Vorlage
DS-Nr. 107/18/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Gemäß § 67 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

In den Haushaltsplan einzubeziehen ist gemäß § 72 BbgKVerf die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Absatz 4 BbgKVerf einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Absatz 5 BbgKVerf öffentlich bekanntzumachen.

 

Aus den bisherigen Beratungen zum 1. Entwurf der Haushaltssatzung und Haushaltsplanes 2019 ergaben sich Änderungen. In der beigefügten Anlage „Änderungshistorie“ wurden diese Veränderungen gegenüber dem 1. Entwurf aufgeführt. Im 2. Entwurf der Haushaltssatzung und Haushaltsplanung 2019 wurden die Veränderungen eingearbeitet.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:

  • Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan 2019 (2. Entwurf)
  • Änderungshistorie 2. Entwurf der Haushaltssatzung 2019