Betreff
Stellungnahme zur Petition Nr. 003/2018 vom 20. September 2018, "Erhalt des grünen Machnower Busches"
Vorlage
DS-Nr. 161/18
Art
Beschlussvorlage

 

Mit Anträgen der Fraktion CDU/FDP vom Januar 2018 und der Fraktion B 90/Die Grünen vom März 2018 wurde die Diskussion über die städtebaulichen Ziele für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder im Nordosten des Gemeindegebietes wiederaufgenommen.

Die Flächen in Verlängerung Wolfswerder sind im wirksamen Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) nach wie vor „weiß“, das heißt ohne Entwicklungsziel, dargestellt. Eine bauleitplanerische Festlegung fehlt damit.

An der Diskussion, wie diese Flächen weiterentwickelt werden könnten, beteiligten sich auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger.

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.09.2018 wurden Herrn Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung, zahlreiche Unterschriften übergeben, mit denen sich insgesamt 1.330 Personen für den Erhalt des grünen Machnower Busches aussprachen. Von den Unterschriften stammen 549 (handschriftlich) + 276 (online) = insgesamt 825 Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Kleinmachnow. 505 weitere Unterschriften wurden von Personen aus anderen Kommunen, überwiegend aus Nachbargemeinden, abgegeben (vgl. Anlage 1, Petition 003/2018).

Die Gemeindevertretung hat in der Beratung der o. a. Anträge auch die Forderungen der Petenten in den Blick genommen. Mit den Beschlüssen DS-Nr. 204/17 v. 20.09.2018 und DS-Nr. 017/18 v. 08.11.2018 hat sie sodann entschieden, dass

-           die Grundstücke „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552) in der weiteren Bauleitplanung als Wohnbaufläche dargestellt werden sollen, als Arrondierung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ sowie mit Begrenzung auf eine maßvolle Bebauung, und

-           die Grundstücke östlich „Wolfswerder“ und „Am Rund“ in der weiteren Bauleitplanung als Grünfläche dargestellt werden sollen.

Die Drucksachen DS-Nr. 204/17 und DS-Nr. 017/18 sind als Anlage 2 beigefügt.

Den Petenten, vertreten durch den Einreicher, soll mit dem Schreiben in Anlage 3 die Entscheidung der Gemeindevertretung, in die auch die Forderungen aus der Petition eingeflossen sind, nun mitgeteilt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Petition-Nr. 003/2018 vom 20.09.2018

2)        Anträge DS-Nr. 204/17 v. 20.09.2018 und DS-Nr. 017/18 v. 08.11.2018

3)        Stellungnahme zur Petition-Nr. 003/2018 (Anschreiben)