Betreff
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz" für Einfriedungen (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 163/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.  Der Bebauungsplan KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.2002 soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die textlichen Festsetzungen zur Regelung von Einfriedungen (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

Bei der Bearbeitung der neuen textlichen Festsetzung zu Einfriedungen sind die Grundsätze des Antrages DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 (vgl. Anlage 2) zu berücksichtigen.

2.  Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

3.  Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ trat mit Bekanntmachung am 30.09.2002 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2002 vom 30.09.2002).

Der ursprüngliche Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“, rechtswirksam mit der Bekanntmachung vom 08.02.1996, gab nur Vorgaben zur Einfriedung entlang der Grenze des Landschaftsschutzgebietes vor.

Erst mit dem Bebauungsplan KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“, rechtwirksam seit dem 30.09.2002, sind für die privaten Grundstücke Festsetzungen zu Einfriedungen getroffen worden. Mit diesem Bebauungsplan wurden Festsetzungen zur Art und Höhe festgelegt, die der ursprünglichen Gestaltungskonzeption des Grünkonzeptes zum Wohngebiet „Stolper Weg“ folgten. Somit wurden Einfriedungen im Vorgartenbereich nur mit einer Höhe von 1,00 m und Strauchpflanzungen und Hecken in Kombination mit grünem Maschendrahtzaun oder offene Holzzäune mit senkrechter Lattung zugelassen.

Mit der 1. Änderung sollen die bisherigen textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen, Nr. II.2.1 bis II.2.4 an die Grundsätze des Antrages DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 (vgl. Anlage 2) angepasst werden. Um die Gestaltungskonzeption des Grünkonzeptes zum Wohngebiet „Stolper Weg“ dennoch zu folgen, wird abweichend zum Antrag DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 die Einfriedung im Vorgartenbereich, bis zur vorderen Baugrenze, statt auf 1,50 m auf 1,30 m beschränkt. Zusätzlich zur Höhe der Einfriedung soll auch die Art neu geregelt werden.

Mit der Neuregulierung der Einfriedungs-Festsetzungen, soll den Anwohnern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Schutzmöglichkeit ihres Grundstückes gegenüber der Wildpopulation in Kleinmachnow verbessert werden.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 sollen von der Änderung unbe­rührt bleiben.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.  Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“

Nur zur Information:

2.  Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen, Antrag DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015