Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.2002 soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die textlichen Festsetzungen zur Regelung von Einfriedungen (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).
Bei der Bearbeitung der neuen textlichen Festsetzung zu Einfriedungen sind die Grundsätze des Antrages DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 (vgl. Anlage 2) zu berücksichtigen.
2. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper
Weg mit Bolzplatz“ trat mit Bekanntmachung am 30.09.2002
in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2002 vom 30.09.2002).
Der ursprüngliche Bebauungsplan
KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“, rechtswirksam mit der
Bekanntmachung vom 08.02.1996, gab nur Vorgaben zur Einfriedung entlang der
Grenze des Landschaftsschutzgebietes vor.
Erst mit dem Bebauungsplan
KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“, rechtwirksam seit dem
30.09.2002, sind für die privaten Grundstücke Festsetzungen zu Einfriedungen
getroffen worden. Mit diesem Bebauungsplan wurden Festsetzungen zur Art und
Höhe festgelegt, die der ursprünglichen Gestaltungskonzeption des Grünkonzeptes
zum Wohngebiet „Stolper Weg“ folgten. Somit wurden Einfriedungen im
Vorgartenbereich nur mit einer Höhe von 1,00 m und Strauchpflanzungen und
Hecken in Kombination mit grünem Maschendrahtzaun oder offene Holzzäune mit
senkrechter Lattung zugelassen.
Mit
der 1. Änderung sollen die bisherigen textlichen Festsetzungen zu
Einfriedungen, Nr. II.2.1 bis II.2.4 an die Grundsätze des Antrages
DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 (vgl. Anlage 2)
angepasst werden. Um die Gestaltungskonzeption des Grünkonzeptes zum Wohngebiet
„Stolper Weg“ dennoch zu folgen, wird abweichend zum Antrag DS-Nr. 001/15
vom 19.02.2015 die Einfriedung im Vorgartenbereich, bis zur vorderen Baugrenze,
statt auf 1,50 m auf 1,30 m beschränkt. Zusätzlich zur Höhe der
Einfriedung soll auch die Art neu geregelt werden.
Mit
der Neuregulierung der Einfriedungs-Festsetzungen, soll den Anwohnern im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Schutzmöglichkeit ihres Grundstückes
gegenüber der Wildpopulation in Kleinmachnow verbessert werden.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 sollen von der Änderung unberührt bleiben.
Finanzielle Auswirkungen: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Abgrenzung des
Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1
„Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“
Nur zur Information:
2. Aufhebung von
Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen, Antrag DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015