Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße"
Vorlage
DS-Nr. 019/19
Art
Beschlussvorlage

1)             Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“, bestehend aus

Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche Festsetzungen

(vgl. Anlage 2) als Satzung.

2)             Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3)             Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 


Die Gemeindevertretung hat am 19.05.2016 (DS-Nr. 036/16) beschlossen, für das in Anlage 1 ge­kennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße" aufzustellen.

Das Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 2,91 ha und gehört zum städtebaulichen Entwicklungsbereich "Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115" (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Allgemeine Wohngebiete (WA) und Mischgebiete (MI), die das Wohnen nicht wesentlich stören, geschaffen werden. Der Bebauungsplan soll die hier bisher rechtswirksamen Bebauungspläne KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 11.07.2017 sowie der Behörden mit Anschreiben vom 10.07.2017, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Auslegung des ersten Entwurfes vom 01.10. bis einschließlich 09.11.2018, erster Auslegung des zweiten Entwurfes vom 07.01. bis einschließlich 08.02.2019 und nochmaliger Auslegung des zweiten Entwurfes vom 25.02. bis einschließlich 26.03.2019 sowie förmlichen Beteiligungen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 04.10.2018, 11.01.2019 und 22.02.2019) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 

 

Hinweis:

Alle für diese Beschlussfassung relevanten Unterlagen und erläuternden Texte können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen im Rathaus, FD Stadtplanung/Bauordnung, Zimmer 2.01, eingesehen werden.

 

 

Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)             Abgrenzung Geltungsbereich Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“

2)             Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“, bestehend aus

Teil A ‑ Planzeichnung (Maßstab im Original 1 : 1.000) und

Teil B – Textliche Festsetzungen

(Entwurf | redaktioneller Stand 25.02.2019)