1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis
gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5
„östlich Pascalstraße“, bestehend aus
Teil A:
Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
(vgl. Anlage 2) als Satzung.
2)
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Das Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 2,91 ha
und gehört zum städtebaulichen Entwicklungsbereich "Wohnen und Arbeiten
nördlich und südlich der BAB A 115" (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991).
Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße" sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für Allgemeine Wohngebiete (WA) und Mischgebiete (MI), die das
Wohnen nicht wesentlich stören, geschaffen werden. Der Bebauungsplan soll die
hier bisher rechtswirksamen Bebauungspläne KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung
Fahrenheitstraße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 11.07.2017 sowie der Behörden mit Anschreiben vom 10.07.2017, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Auslegung des ersten Entwurfes vom 01.10. bis einschließlich 09.11.2018, erster Auslegung des zweiten Entwurfes vom 07.01. bis einschließlich 08.02.2019 und nochmaliger Auslegung des zweiten Entwurfes vom 25.02. bis einschließlich 26.03.2019 sowie förmlichen Beteiligungen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 04.10.2018, 11.01.2019 und 22.02.2019) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Hinweis:
Alle für diese Beschlussfassung relevanten Unterlagen und erläuternden Texte können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen im Rathaus, FD Stadtplanung/Bauordnung, Zimmer 2.01, eingesehen werden.
Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“
2)
Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5
„östlich Pascalstraße“, bestehend aus
Teil A ‑ Planzeichnung
(Maßstab im Original 1 : 1.000) und
Teil B – Textliche
Festsetzungen
(Entwurf | redaktioneller Stand
25.02.2019)