Betreff
Siedlung Stolper Weg, Neubeschilderung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen mit Vorschrift- und Richtzeichen
Vorlage
DS-Nr. 025/19
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Straßenverkehrsbehörde, für die Siedlung „Stolper Weg“ folgende Beschilderung (siehe auch Anlage 2) zu beantragen:

1)        Die Straßen „Am Wall“ (mit Ausnahme des Teilabschnitts „Am Wall“, der parallel zum Stahnsdorfer Damm verläuft), „Ameisengasse“ (bis zur Kreuzung Promenadenweg) und „Eichhörnchenweg“ (bis zur Kreuzung Promenadenweg) Beschilderung mit Verkehrszeichen (VZ) 274.1-40 StVO („Beginn einer Tempo 30-Zone ‑ doppelseitig“)

2)        Allen weiteren, an die in Punkt 1 genannten Straßen anschließenden Straßen der Siedlung „Stolper Weg“ Beschilderung mit VZ 325.1-40 StVO („Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches – doppelseitig“)


Im Rahmen der jährlichen Verkehrsschau teilte die Untere Straßenverkehrsbehörde (UVB) des Landkreises Potsdam-Mittelmark der Gemeinde am 19.09.2018 mit, dass die vorhandene Beschilderung im Wohngebiet Stolper Weg mit VZ 325.1-40 StVO („Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs – doppelseitig“, siehe Anlage 1, Verkehrszeichenplan Stand 1998) nicht beibehalten werden könne. Die bauliche Gestaltung der betreffenden Straßen entspreche nicht der, die nach StVO in einem verkehrsberuhigten Bereich erforderlich sei, nämlich ein niveaugleicher Ausbau auf der ganzen Straßenbreite.

Auslöser für die Beanstandung der bestehenden Situation waren Bürgerbeschwerden, die an die UVB herangetragen worden waren.

Als Konsequenz ordnete die UVB mit Reg-Nr./AZ 2018O00454/220002 vom 22.11.2018 für die Siedlung Stolper Weg an, dass die Gemeinde die fehlerhafte Beschilderung korrigieren muss.

Für die Beschilderung mit VZ 325.1-40 StVO („Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs – doppelseitig“) bzw. mit VZ 274.1-40 StVO („Beginn einer Tempo 30-Zone – doppelseitig“) ist zudem ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

Sollte die Gemeinde keinen Beschluss vorlegen, werde die Entfernung der vorhandenen Beschilderung angeordnet, mit der Folge, dass dann Tempo 50 gilt.

Frist für die Umsetzung ist der 31.03.2019. Nach Rücksprache und unter Hinweis auf die zuvor notwendigen Beratungen in den Fachausschüssen der Gemeindevertretung stellte die UVB jedoch in Aussicht, diese Frist auch zu verlängern.

Aufgrund der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 22.11.2018 prüfte die Verwaltung zunächst in einer umfassenden Bestandsaufnahme die bestehende bauliche Situation in der Wohnsiedlung. So wird die Fahrbahn in den verkehrsberuhigten Bereichen durch 1 - 3 cm hohe Borde von den restlichen Teilen der öffentlichen Verkehrsflächen getrennt. In einer ersten Rücksprache wies die UVB daraufhin, dass niveaugleicher Ausbau auf der ganzen Straßenbreite erforderlich ist. Mit BAU 013/19 vom 23.01.2019 informierte die Gemeindeverwaltung im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten über die Auswirkungen der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Daraufhin wandte sich die Gemeinde erneut an die UVB. In einem Abstimmungstermin am 11.02.2019 wurde ein für beide Seiten vertretbarer Kompromiss gefunden: Die Straßen „Eichhörnchenweg“ und „Ameisengasse“ (jeweils bis zur Kreuzung Promenadenweg) werden statt mit „Tempo 30“ als „Tempo 30-Zone“ beschildert. Die Straße „Am Wall“ (mit Ausnahme des parallel zum Stahnsdorfer Damm verlaufenden Teilabschnitts) wird ebenfalls zur Tempo 30-Zone, da sie aufgrund der klaren Straßenraumaufteilung (Gehweg, Parken, Fahrbahn) baulich nicht dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches entspricht. Für die restlichen Straßen in der Siedlung Stolper Weg bleibt es bei der Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich.

Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches sowie einer Tempo 30-Zone bedarf eines Antrags der Gemeinde. Diese Drucksache ist deshalb nach Beschlussfassung mit dem Antrag auf entsprechende Anordnung beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Straßenverkehrsbehörde, einzureichen und die angestrebte Beschilderung nach Anordnung umzusetzten.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2019

EURO:

15.000,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Verkehrszeichenplan Siedlung Stolper Weg 1998 (aus der verkehrsrechtlichen Anordnung Az. 363067 98 00894), bestehende Beschilderung

2)        Verkehrszeichenplan Siedlung Stolper Weg 2019, beabsichtigte Beschilderung