Betreff
Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 030/19
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

1.    § 1 Abs. 2 der Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der  Gemeinde Kleinmachnow wird dahin geändert, dass die Worte

„und Grünflächenüberfahrten“

entfallen.

2.    § 2 erhält die Überschrift „Grünflächenüberfahren“ anstelle von „Ausnahmen“.

3.    § 2 Abs. 1 wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:

„Auf den von der Gemeinde genehmigten Grünflächenüberfahrten ist das Parken eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t zulässig.“

4.    § 3 der bisherigen Fassung entfällt

5.    § 4 der bisherigen Fassung entfällt

6.    § 5 wird § 3  - im § 5 (neu § 3) : § 5 Abs. 1

"ohne Genehmigung" wird gestrichen.    

7.    § 6 wird § 4

 


Nach intensiver Diskussion wurde im April 2017 die Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten erlassen.

Es hat sich jedoch gezeigt, dass viele Bürger mit der Befolgung erhebliche Schwierigkeiten haben. Die Regelung ist nicht praxisgerecht. Die Einreicher sind der Auffassung, dass es sich bei dem mit der Satzung verfolgten Ziel, die Bürger zu zwingen ihre Kraftfahrzeuge auf der Straße oder auf ihrem Grundstück zu parken, um eine übertriebene Gängelei handelt. In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Grünflächenüberfahrten für das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen zu nutzen. Der Schaden für das städtebauliche Bild und für die Biodiversität ist gering. Die Durchgangsstraßen werden zugunsten des Busverkehrs entlastet.