1. § 1 Abs. 2 der Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf
Grünflächenüberfahrten in der Gemeinde
Kleinmachnow wird dahin geändert, dass die Worte
„und Grünflächenüberfahrten“
entfallen.
2. § 2 erhält die Überschrift „Grünflächenüberfahren“ anstelle von
„Ausnahmen“.
3. § 2 Abs. 1 wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:
„Auf den von der Gemeinde genehmigten Grünflächenüberfahrten ist das
Parken eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t
zulässig.“
4. § 3 der bisherigen Fassung entfällt
5. § 4 der bisherigen Fassung entfällt
6. § 5 wird § 3 - im § 5 (neu § 3) : § 5 Abs. 1
"ohne Genehmigung" wird gestrichen.
7. § 6 wird § 4
Nach intensiver Diskussion wurde im April 2017 die
Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten
erlassen.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass viele Bürger mit
der Befolgung erhebliche Schwierigkeiten haben. Die Regelung ist nicht
praxisgerecht. Die Einreicher sind der Auffassung, dass es sich bei dem mit der
Satzung verfolgten Ziel, die Bürger zu zwingen ihre Kraftfahrzeuge auf der
Straße oder auf ihrem Grundstück zu parken, um eine übertriebene Gängelei
handelt. In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Grünflächenüberfahrten für das
Halten und Parken von Kraftfahrzeugen zu nutzen. Der Schaden für das
städtebauliche Bild und für die Biodiversität ist gering. Die Durchgangsstraßen
werden zugunsten des Busverkehrs entlastet.