Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen getroffen
werden können, um nach der Öffnung des Stolper Berges für die Öffentlichkeit,
die Belange der direkten Anwohner besser zu schützen sowie die Bepflanzung und
die Wege vor Vandalismus zu schützen.
Seit der Öffnung des Stolper Berges fühlen sich die direkten Anwohner
in ihrem Sicherheitsgefühl gestört. Das liegt einerseits an der Einsichtigkeit
vom Berg aus in die Häuser, andererseits an der fehlenden Kontrolle der Einhaltung
der Parkordnung.
Es sollte daher u. a. geprüft werden, ob
· eine zusätzliche
Bepflanzung möglich ist,
· eine partielle
Beleuchtung installiert werden kann,
· partielle
Kontrollen der Einhaltung der Parkordnung erfolgen können. Dies sollte auch zum
Schutz der Bepflanzung dienen, damit durch freilaufende Hunde oder Freizeitfahrradfahrer
keine Beschädigungen entstehen.
·
Welche Einzäunung am sinnvollsten erscheint.