Betreff
Elektromobilitätskonzept für die Gemeinde Kleinmachnow, hier: Vergabe zur Errichtung und zum Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (vgl. DS-Nr. 036/18 vom 17.05.2018)
Vorlage
DS-Nr. 051/19
Art
Beschlussvorlage

Nach dem freihändigen Vergabeverfahren gemäß § 3 Absatz 3 VOB/A wird der Auftrag zur Errichtung und zum Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an den nachfolgenden Bieter vergeben:

            EMB Energie Mark Brandenburg GmbH

            Großbeerenstraße 181 – 183

            14482 Potsdam

Die Auftragssumme beträgt brutto 79.486,98 Euro, die Ausführung ist im Zeitraum 21.05.2019 bis 30.09.2019 geplant.

 

 

 


 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.04.2017 (DS-Nr. 054/17) ist die Verwaltung beauftragt worden, sich am Bundesprogramm Elektroladeinfrastruktur zu beteiligen und einen Förderantrag für die Errichtung von Elektroladestationen zu stellen.

Am 17.05.2018 billigte die Gemeindevertretung das „Elektromobilitätskonzept für die Gemeinde Kleinmachnow“ und beauftragte die Verwaltung zugleich, an insgesamt sieben Standorten auf öffentlichen (Straßenverkehrs-)Flächen Ladestationen zu errichten (DS-Nr. 036/18).

 

Mit Datum vom 11.07.2018 ging ein Zuwendungsbescheid des Bundes für die Errichtung von sieben Normal­ladern sowie deren Netzanschlüsse ein. Jede Säule soll über zwei Ladepunkte verfügen, an jedem Ladepunkt kann mit einer Leistung von maximal 22 kW geladen werden.

Der Förderanteil gemäß Zuwendungsbescheid beträgt 40 Prozent. Eine endgültige Festsetzung der Zuwendung erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises und wird auch erst dann ausgezahlt.

 

Das Büro Mende Ingenieure, Kleinmachnow, wurde mit der Planung der Maßnahme und Betreuung der vergaberechtlich erforderlichen Ausschreibung beauftragt. Auf Grundlage der rechnerischen und sachlichen Prüfung der eingegangenen Angebote wird die Vergabe der Bauleistung mit einem Auftragsvolumen von 79.486,98 Euro brutto und des anschließenden Betriebes der sieben Ladestationen für die Dauer von sechs Jahren an die Firma EMB Energie Mark Brandenburg GmbH empfohlen.

 

Mit der Auftragsvergabe gelten für die Firma EMB Energie Mark Brandenburg GmbH „Ergänzende Vertragsbedingungen für den Betrieb und die Wartung der Ladestationen“ (vgl. Anlage 2): So erhält der Betreiber von der Gemeinde keine Vergütung für seine Dienstleistungen und umgekehrt wird die Gemeinde nicht am Gewinn aus Einnahmen der getätigten Ladevorgänge beteiligt. Weiterhin sind die ausschließliche Lieferung von Grünstrom, die Möglichkeiten der Bezahlung, die Datenerfassung und –übertragung sowie die Berichterstattung über den Betrieb gegenüber Gemeinde und Fördermittelgeber geregelt.

 

Die Kosten für den Betrieb und die Wartung der Ladestationen sind durch den Betreiber in den Endverbraucherpreis einzukalkulieren. Diese umfassen neben den Selbstkosten für Wartung und Betrieb (z. B. Lohn, Sozialversicherungsbeiträge auf Fertigungslohn und Soziallöhne, sonstige auftragsbezogene oder unternehmensbezogene Kosten) auch Wagnis und Gewinn. Ungeachtet dessen liegt es im Interesse der Gemeinde als Eigentümerin der Anlagen, dem an der Nutzung interessierten Personenkreis ein angemessenes und konstantes Preisniveau zu gewährleisten. Die Firma EMB Energie Mark Brandenburg GmbH bindet sich über 36 Monate an einen Endverbraucherpreis von 43,7066 Cent je Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Davon beträgt der Strompreis 30,6350 Cent je Kilowattstunde.

In der Bauleistung nicht inbegriffen ist die Herstellung der Netzanschlüsse. Diese Leistung wird vom Netzbetreiber, der E.DIS Netz GmbH, durchgeführt.

 

 

Die Maßnahme soll nunmehr im Zeitraum 21.05.2019 bis 30.09.2019 umgesetzt werden. Der Fördermittelgeber hat auf Antrag der Gemeinde die Bewilligungsfrist bereits vom 10.07.2019 auf den 30.09.2019 verlängert (vgl. Anlage 3, Feststellungsbescheid des Bundes).

 

Zu zeitlichen Verzögerungen vor der Ausschreibung kam es, weil die Bedingungen so zu formulieren waren, dass der Betrieb der Elektroladeinfrastruktur über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren gewährleistet ist. Auch bestand bei auf dem Markt angebotenen Ladesäulenprodukten lange Unklarheit über deren Eichrechtskonformität, obwohl dies Zuwendungsvoraussetzung ist.

 

Die konkretisierende Abstimmung zwischen der Gemeinde, dem Netzbetreiber e.dis AG und dem (künftigen) Betreiber der Ladestationen EMB GmbH führte zu örtlichen Verschiebungen einzelner Standorten. Die Verschiebungen waren nötig, um der jeweils vor Ort vorhandenen Netzkapazität und den individuellen Aufstell- und Anschlussmöglichkeiten für Kfz Rechnung tragen zu können. Die nunmehr festgelegten Standorte der Ladestationen sind in Anlage 1 (Übersichtskarte) wiedergegeben.

 

Die für die Maßnahme M-000593 notwendigen Mittel können nur mit vorheriger Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushalt 2019 bereitgestellt werden. Hierzu liegt ein gesonderter Beschlussentwurf vor (DS-Nr. 052/19).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

M-000593

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Übersichtskarte Standorte (Stand 04/2019)

2)        Ergänzende Vertragsbedingungen für den Betrieb von Ladestationen

3)        Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, Feststellungsbescheid v. 11.04.2019

Nichtöffentliche Unterlage:

4)        Bericht Angebotsprüfung und Vergabeempfehlung