Betreff
Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 030/19/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Der § 2 – Ausnahmen - der Satzung wird wie folgt geändert. Eingefügt wird unter Punkt

 

(1)        Das Parken und Halten auf Grünflächenüberfahrten im „Zehlendorfer Damm“ ist auf befestigten Überfahrten gestattet.

 

Alle bisherigen/weiteren Punkte des § 2 werden fortlaufend nummeriert.

 


Nach intensiver Diskussion wurde im April 2017 die Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten erlassen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Grünflächenüberfahrten für das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen zu nutzen. Dieser Umstand trifft im besonderen Maße auf den „Zehlendorfer Damm“ zu. Die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraße wird zugunsten des Busverkehrs entlastet. Der Schaden für das städtebauliche Bild und für die Biodiversität ist gering.