Betreff
Wohnortnahe Ersatzflächen bei Waldumwandlung im Zusammenhang mit Baugenehmigungen
Vorlage
DS-Nr. 071/19
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, für künftig im Zusammenhang mit Bauvorhaben auf kommunalen Flächen bzw. Flächen der P&E GmbH erforderliche Waldumwandlungen Kompensationsflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem Radius von 10 Kilometern um Kleinmachnow zu erfassen und für Ersatzpflanzungen vorzusehen.

 

Dabei sind auch sich im privaten Eigentum befindliche Flächen in Betracht zu ziehen.  

 

 

Anlage


Im Zusammenhang mit der Errichtung des Sportplatzes im Bereich der BAB 115/Dreilindener Weg wurden im Frühjahr 2019 53.554m² Wald gerodet. Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung war der nach dem brandenburgischen Waldgesetz erforderliche Waldumwandlungsbescheid. Hierfür ist wiederum der Nachweis von Ersatzpflanzungsflächen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) erforderlich.

 

Für den Sportplatz wurden die erforderlichen Flächen für Ersatzpflanzungen in Großbeeren, Großziethen, Güterfelde, Langerwisch, Saarmund und Wildenbruch („Mittlere Mark“) nachgewiesen. Aufgrund ihrer Entfernung zu Kleinmachnow von im Durchschnitt 20 Kilometern dürften diese Neuanpflanzungen keine unmittelbaren klimatischen Auswirkungen auf den Ort haben (siehe Anlage, Schreiben der Bauverwaltung vom 22.02.2019).

 

Die Nachteile durch die Beseitigung des als Schallschutz- und Emissionsfilter gegenüber dem östlich und nordöstlich liegenden Siedlungsbereichen Kleinmachnows dienenden (zwischenzeitlich gerodeten) Waldes werden durch Ersatzpflanzungen in ca. 20 km Entfernung nicht kompensiert.

 

Als Begründung für die Entfernung der Ersatzpflanzungsflächen hat die Bauverwaltung angegeben, dass im Bereich Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow keine kommunalen Flächen zur Verfügung standen.

 

Gemäß § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes von 2009 müssen die Flächen für Ersatzmaßnahmen jedoch nicht zwingend im öffentlichen Eigentum stehen.

In der Verwaltungsvorschrift zu §8 WaldG heißt es in Zi. 1.1.4

„Die Kompensationsmaßnahmen können auf Eigentumsflächen des Antragstellers oder auch auf geeigneten Grundstücken anderer Eigentümer erfolgen.“

Weiterhin:

„Qualitative Kompensationsmaßnahmen sind möglichst in unmittelbarer Nähe der umzuwandelnden Waldfläche durchzuführen. Ist dies nicht möglich, sind die Kompensationsmaßnahmen grundsätzlich im betroffenen Naturraum zu verwirklichen. Steht in dem betroffenen Naturraum keine geeignete Fläche für eine Kompensation zur Verfügung, kann im Einzelfall der Suchraum auf die benachbarten Naturräume ausgedehnt werden.“

 

Hieraus geht eindeutig hervor, dass die Kompensationsmaßnahmen möglichst in unmittelbarer Nähe stattfinden sollen und private Flächen umfassen können.

 

Für künftige Wandumwandlungen bei Vorhaben in Kleinmachnow wird beantragt, gemeindenahe Flächen auch in Dritteigentum vorsorglich zu erfassen.

 

Dass diese Flächen vermutlich kleinteiliger sind als für den Sportplatz erforderliche Flächen in der „Mittleren Mark“ und die Abwicklung vermutlich aufwändiger ist als bei Großflächen, ist im Interesse des klimatischen Waldwertes dabei in Kauf zu nehmen.

 

In Hinblick auf die in nächster Zeit geplanten Bauvorhaben im derzeit noch bewaldeten Gebiet, insbesondere links und rechts des Stahnsdorfer Damms, ist die vorsorgliche Erfassung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, um die klimatischen Auswirkungen der Waldrodungen auf Kleinmachnow abzumildern.