Der Bürgermeister wird beauftragt, für künftig im Zusammenhang mit
Bauvorhaben auf kommunalen Flächen bzw. Flächen der P&E GmbH erforderliche
Waldumwandlungen Kompensationsflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in
einem Radius von 10 Kilometern um Kleinmachnow zu erfassen und für
Ersatzpflanzungen vorzusehen.
Dabei sind auch sich im privaten Eigentum befindliche Flächen in Betracht zu ziehen.
Anlage
Im Zusammenhang mit der Errichtung
des Sportplatzes im Bereich der BAB 115/Dreilindener Weg wurden im Frühjahr
2019 53.554m² Wald gerodet. Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung
war der nach dem brandenburgischen Waldgesetz erforderliche
Waldumwandlungsbescheid. Hierfür ist wiederum der Nachweis von
Ersatzpflanzungsflächen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) erforderlich.
Für den Sportplatz wurden die
erforderlichen Flächen für Ersatzpflanzungen in Großbeeren, Großziethen,
Güterfelde, Langerwisch, Saarmund und Wildenbruch („Mittlere Mark“)
nachgewiesen. Aufgrund ihrer Entfernung zu Kleinmachnow von im Durchschnitt 20
Kilometern dürften diese Neuanpflanzungen keine unmittelbaren klimatischen
Auswirkungen auf den Ort haben (siehe Anlage, Schreiben der Bauverwaltung vom
22.02.2019).
Die Nachteile durch die Beseitigung
des als Schallschutz- und Emissionsfilter gegenüber dem östlich und nordöstlich
liegenden Siedlungsbereichen Kleinmachnows dienenden (zwischenzeitlich
gerodeten) Waldes werden durch Ersatzpflanzungen in ca. 20 km Entfernung nicht
kompensiert.
Als Begründung für die Entfernung
der Ersatzpflanzungsflächen hat die Bauverwaltung angegeben, dass im Bereich
Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow keine kommunalen Flächen zur Verfügung
standen.
Gemäß § 8 des brandenburgischen
Waldgesetzes von 2009 müssen die Flächen für Ersatzmaßnahmen jedoch nicht
zwingend im öffentlichen Eigentum stehen.
In der Verwaltungsvorschrift zu §8
WaldG heißt es in Zi. 1.1.4
„Die
Kompensationsmaßnahmen können auf Eigentumsflächen des Antragstellers oder
auch auf geeigneten Grundstücken anderer Eigentümer erfolgen.“
Weiterhin:
„Qualitative
Kompensationsmaßnahmen sind möglichst in unmittelbarer Nähe der
umzuwandelnden Waldfläche durchzuführen. Ist dies nicht möglich, sind die
Kompensationsmaßnahmen grundsätzlich im betroffenen Naturraum zu verwirklichen.
Steht in dem betroffenen Naturraum keine geeignete Fläche für eine Kompensation
zur Verfügung, kann im Einzelfall der Suchraum auf die benachbarten
Naturräume ausgedehnt werden.“
Hieraus geht eindeutig hervor, dass
die Kompensationsmaßnahmen möglichst in unmittelbarer Nähe stattfinden sollen
und private Flächen umfassen können.
Für künftige Wandumwandlungen bei
Vorhaben in Kleinmachnow wird beantragt, gemeindenahe Flächen auch in
Dritteigentum vorsorglich zu erfassen.
Dass diese Flächen vermutlich
kleinteiliger sind als für den Sportplatz erforderliche Flächen in der
„Mittleren Mark“ und die Abwicklung vermutlich aufwändiger ist als bei
Großflächen, ist im Interesse des klimatischen Waldwertes dabei in Kauf zu
nehmen.
In Hinblick auf die in nächster Zeit
geplanten Bauvorhaben im derzeit noch bewaldeten Gebiet, insbesondere links und
rechts des Stahnsdorfer Damms, ist die vorsorgliche Erfassung von Flächen für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, um die klimatischen Auswirkungen
der Waldrodungen auf Kleinmachnow abzumildern.