Wir
fragen den Bürgermeister:
1.
Welchen
Zeitraum wird die Sperrung der Rammrath-Brücke umfassen?
2.
Gibt es eine
Verkehrsplanung für den Zeitraum der Sperrung, die die Anforderungen des in der
Gemeindevertretung bereits 2015 einstimmig angenommenen Beschlusses (DS-Nr.
114/15, http://www.gemeindekleinmachnow.de/sessionnet/bi/vo0050.php?__kvonr=1505)
mit den darin an den Umleitungsverkehr gestellten Anforderungen genügt?
Die Anforderungen lauteten:
„Für den Fall, dass keine (oder keine für den
gesamten Verkehr ausreichende) Behelfsbrücke errichtet wird, wird der
Bürgermeister aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen
Umleitungen des Verkehrs, soweit sie Kleinmachnower Gebiete betreffen,
ausschließlich außerhalb der Erschließungsstraßen der Wohngebiete erfolgen.
Durch straßenbaubehördliche Anordnungen ist sicherzustellen, dass keine
Schleichverkehre in den Wohngebieten entstehen. Insbesondere die Schulstandorte
sind von Ausweichverkehren zu bewahren, um sichere Schulwege zu gewährleisten.“
3.
Wie ist der
Umleitungsverkehr konkret geplant?
4.
Welche
Absprachen gibt es mit welchen Behörden hierzu?