Betreff
Verkehrsplanung für die Zeit der Sperrung der Rammrath-Brücke
Vorlage
DS-Nr. 074/19
Art
Anfrage

Wir fragen den Bürgermeister:

 

1.   Welchen Zeitraum wird die Sperrung der Rammrath-Brücke umfassen?

2.   Gibt es eine Verkehrsplanung für den Zeitraum der Sperrung, die die Anforderungen des in der Gemeindevertretung bereits 2015 einstimmig angenommenen Beschlusses (DS-Nr. 114/15, http://www.gemeindekleinmachnow.de/sessionnet/bi/vo0050.php?__kvonr=1505)  mit den darin an den Umleitungsverkehr gestellten Anforderungen genügt? Die Anforderungen lauteten:

„Für den Fall, dass keine (oder keine für den gesamten Verkehr ausreichende) Behelfsbrücke errichtet wird,  wird der Bürgermeister aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Umleitungen des Verkehrs, soweit sie Kleinmachnower Gebiete betreffen, ausschließlich außerhalb der Erschließungsstraßen der Wohngebiete erfolgen. Durch straßenbaubehördliche Anordnungen ist sicherzustellen, dass keine Schleichverkehre in den Wohngebieten entstehen. Insbesondere die Schulstandorte sind von Ausweichverkehren zu bewahren, um sichere Schulwege zu gewährleisten.“

3.   Wie ist der Umleitungsverkehr konkret geplant?

4.   Welche Absprachen gibt es mit welchen Behörden hierzu?