Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-025-3 "Empfangs- ung Pförtnergebäude BBIS"
Vorlage
DS-Nr. 126/19
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB –
den Bebauungsplan KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
(vgl. Anlagen 2 und 3)
als Satzung.

2)      Die Begründung (vgl. Anlage 4) wird gebilligt.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingese­hen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ [Ursprungsplan] war mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft getreten.

Ein Verfahren zur 1. Änderung, die Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. betreffend, konnte Anfang 2013 abgeschlossen werden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow v. 31.01.2013).

Eine 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seeberg“ ‑ sowie eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-16) ‑ wurde mit Beschluss vom 13.12.2012 eingeleitet. Zu diesem Verfahren, unter der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt, fasste die Gemeindevertretung am 20.09.2018 den erforderlichen Satzungsbeschluss (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow v. 28.02.2019).

Mit Schreiben vom 08.06.2016 trat die BBIS ‑ Berlin-Brandenburg International School GmbH als Eigentümerin des Grundstücks Schopfheimer Allee 10 (ehem. Forschungsanstalt der Dt. Reichspost) mit der Bitte an die Gemeinde heran, den Bebauungsplan auch für ihr Grundstück zu ändern.

Ziel dieser 3. Änderung ist es, die Errichtung von dauerhaften Empfangs- und Pförtnergebäuden für das Schulgrundstück zu ermöglichen. Anstelle der provisorischen Containerlösung soll eine auch architektonisch ansprechendere Neugestaltung der Zugangsbereiche umgesetzt werden.

Nach intensiver Diskussion beschloss die Gemeindevertretung am 16.11.2017 mit DS-Nr. 076/16/3, den Ursprungsplan 025 für dieses Grundstück zu ändern. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude BBIS“ geführt (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

Die im Städtebaulichen Vertrag getroffenen Festlegungen, das Grundstück Schopfheimer Allee 10 zwischen Am Hochwald im Westen und Schopfheimer Allee im Osten als Fußgänger und als Radfahrer durchqueren zu können, werden von diesem Bebauungsplan-Änderungsverfahren nicht berührt und unverändert beibehalten.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, darunter: förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Auslegung vom 11. März bis einschließlich 12. April 2019 und förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Anschreiben vom 9. April 2019 sowie nach Abwägung aller fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude BBIS“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 

Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude BBIS“ wird ein Teil des Geltungsbereichs des Ursprungsplanes 025 „Seeberg“ überplant. Durch diesen Änderungsplan werden in seinem Geltungsbereich die Festsetzungen des Ursprungsplanes ersetzt und insoweit geändert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“

Bebauungsplan KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“, bestehend aus:

2)      Bebauungsplan, verkleinert (Maßstab im Original: 1 : 1.000 / Nebenzeichnungen 1 : 500)

3)      Teil B – Auszug Textliche Festsetzungen

4)      Begründung