1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB –
den Bebauungsplan KLM-BP-025-3
„Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
(vgl. Anlagen 2 und 3)
als Satzung.
2)
Die
Begründung (vgl. Anlage 4) wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Ein Verfahren zur
1. Änderung, die Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow
e.V. betreffend, konnte Anfang 2013 abgeschlossen werden (Amtsblatt für die
Gemeinde Kleinmachnow v. 31.01.2013).
Eine
2. Änderung des Bebauungsplanes „Seeberg“ ‑ sowie eine parallele
Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-16) ‑ wurde mit
Beschluss vom 13.12.2012 eingeleitet. Zu diesem Verfahren, unter der
Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt, fasste die Gemeindevertretung
am 20.09.2018 den erforderlichen Satzungsbeschluss (Amtsblatt für die Gemeinde
Kleinmachnow v. 28.02.2019).
Mit
Schreiben vom 08.06.2016 trat die BBIS ‑ Berlin-Brandenburg International
School GmbH als Eigentümerin des Grundstücks Schopfheimer Allee 10 (ehem.
Forschungsanstalt der Dt. Reichspost) mit der Bitte an die Gemeinde heran, den
Bebauungsplan auch für ihr Grundstück zu ändern.
Ziel
dieser 3. Änderung ist es, die Errichtung von dauerhaften Empfangs- und
Pförtnergebäuden für das Schulgrundstück zu ermöglichen. Anstelle der
provisorischen Containerlösung soll eine auch architektonisch ansprechendere
Neugestaltung der Zugangsbereiche umgesetzt werden.
Nach
intensiver Diskussion beschloss die Gemeindevertretung am 16.11.2017 mit
DS-Nr. 076/16/3, den Ursprungsplan 025 für dieses Grundstück zu ändern.
Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- u.
Pförtnergebäude BBIS“ geführt (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
Die im Städtebaulichen Vertrag
getroffenen Festlegungen, das Grundstück Schopfheimer Allee 10 zwischen Am
Hochwald im Westen und Schopfheimer Allee im Osten als Fußgänger und als
Radfahrer durchqueren zu können, werden von diesem
Bebauungsplan-Änderungsverfahren nicht berührt und unverändert beibehalten.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, darunter: förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Auslegung vom 11. März bis einschließlich 12. April 2019 und förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Anschreiben vom 9. April 2019 sowie nach Abwägung aller fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude BBIS“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude BBIS“ wird ein Teil des Geltungsbereichs des Ursprungsplanes 025 „Seeberg“ überplant. Durch diesen Änderungsplan werden in seinem Geltungsbereich die Festsetzungen des Ursprungsplanes ersetzt und insoweit geändert.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
Bebauungsplan
KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“, bestehend aus:
2)
Bebauungsplan,
verkleinert (Maßstab im Original: 1 : 1.000 / Nebenzeichnungen 1 : 500)
3)
Teil
B – Auszug Textliche Festsetzungen
4)
Begründung