Betreff
Errichtungsbeschluss zum Vorhaben Uferweg Teltowkanalaue, Abschnitt Allee am Forsthaus, westlicher Teil (Uferweg-Abschnitt 13)
Vorlage
DS-Nr. 175/19
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau der Allee am Forsthaus, westlicher Teil (zwischen Stahnsdorfer Damm und Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ mit Anschlussfläche, vgl. Anlage 1, Abgrenzungen) für den Rad- und Fußgängerverkehr als Abschnitt 13 des Uferweges Teltowkanalaue zu.

2)      Die Gemeindevertretung bewilligt eine überplanmäßige Auszahlung zur Investitionsmaßnahme M-000666 in Höhe von 87.400 EUR. Die Deckung der Auszahlung ist durch Fördermittel des Bundes und die investive Deckungsreserve gewährleistet.

3)      Die Gemeindevertretung bewilligt im Zuge der Maßnahme M-000666 eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von 269.500 EUR. Die Deckung der Aufwendung/ Auszahlung ist durch die vollständige Erstattung der Kosten durch den Bund gewährleistet.

4)      Die Baumaßnahme soll im Sommer 2020 umgesetzt werden.

 


Ausgangssituation

Am 16.05.2019 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 028/19, den westlichen Teil der Allee am Forsthaus als Abschnitt 13 des Uferweges Teltowkanalaue für den Rad-und Fußgängerverkehr ertüchtigen zu lassen.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, vor Beginn der Planung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), der Eigentümerin dieses als WSV-Betriebsweg dienenden Abschnitts, eine vertragliche Vereinbarung zur Kostenteilung aller Planungs- und Baukosten und zur Sicherung der dauerhaften öffentlichen Nutzung durch den Radverkehr und zu Fuß Gehende abzuschließen (vgl. Anl. 2, Grundsatzbeschluss).

 

Vertragliche Vereinbarungen mit der WSV

Im Rahmen eines entsprechenden, am 27.08.2019 mit der WSV geschlossenen Gestattungs­vertrages wurde die öffentliche Nutzung dieses Abschnitts der Allee am Forsthaus als Rad- und Fußweg für zunächst 30 Jahre gesichert. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist werden Verhandlungen mit dem Bund zur weiteren öffentlichen Nutzung aufzunehmen sein.

In einer ebenfalls am 27.08.2019 geschlossenen Vereinbarung wurde vertraglich festgelegt, dass die WSV für die Ertüchtigung des Weges mind. 50 % der Planungs- und Baukosten übernimmt. Sie übernimmt darüber hinaus die kompletten Kosten für die Errichtung einer Wendestelle, der Zufahrten zum nördlich angrenzenden WSV-Betriebsgelände, der Zäune und Tore sowie der Aufweitung der Fahrbahn auf 5 Meter bis zur vierten WSV-Zufahrt. Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe und Durchführung der Maßnahme liegen in der Verantwortung der Gemeinde.

 

Ergebnis Entwurfsplanung

Mit der Planung wurde ein externes Planungsbüro beauftragt. In Abstimmung mit der WSV und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) wurde eine Entwurfsplanung angefertigt (vgl. Anl. 3 u. 4).

Die beplante Trasse hat eine Gesamtlänge von ca. 619 m. Sie befindet sich innerhalb des Land­schaftsschutzgebietes „Parforceheide“ (LSG) und grenzt im östlichen Abschnitt an das Natur­schutzgebiet „Bäketal“ (NSG).

Es ist vorgesehen, die derzeit sehr schadhafte, unebene Pflasterstraße in einen Rad- und Fußweg umzubauen, welcher abschnittsweise auch die Aufgabe der betrieblichen Erschließung des angrenzenden WSV-Geländes übernimmt. Die derzeitige 4-6 m breite Pflasterstraße besteht aus Großsteinpflaster und Feldsteinen, welche seitlich mit Bordanlagen eingefasst sind. Die Pflasterstraße ist auf der südlichen Seite in Richtung der Bäke teilweise von Vegetation überdeckt, so dass momentan nur ca. 60 % der Fahrbahn tatsächlich nutzbar sind.

Aufgrund der sehr schlechten Baugrundverhältnisse in Verbindung mit dem extrem hohen Grundwasserstand sind äußerst viele Fahrbahnschäden vorhanden. Deshalb wurde entschieden, den neuen Weg auf der bereits vorhandenen Befestigung (als sogenannten Hocheinbau) aufzubauen. Damit wird ein Eingriff in den schlechten Baugrund vermieden und der bereits vorhandene Aufbau als stabilisierende Schicht genutzt.

 

 

Die neu geplante Verkehrsfläche, die auch gleichzeitig Betriebsweg der WSV ist, erhält von Bau-km/Stat. 0+000 bis Stat. 0+092 eine Breite von 5 m und wird aus Asphalt hergestellt. Von Stat. 0+092 bis Bauende (527 m) beträgt die asphaltierte Breite 3 m. Im Bereich von Stat. 0+092 bis 0+193 (101 m) wird in Abstimmung mit der WSV und der UNB südlich an den asphaltierten Weg ein 2 m breiter Pflasterstreifen angebaut, welcher als Verbreiterung des Fahrstreifens für die Betriebsfahrzeuge der WSV dient. Dieser Fahrstreifen wird entsprechend des historischen Charakters in gebundener Bauweise mit Großsteinpflaster hergestellt.

Die Zufahrten zum WSV-Gelände werden ebenfalls in gebundener wasserdurchlässiger Bauweise mit Großsteinpflaster gepflastert. Im Bereich der Stat. 0+365 wird eine Wendestelle für Betriebs- und Rettungsfahrzeuge in ungebundener Bauweise (wassergebundene Decke) hergestellt.

Der geplante Weg ist mit einseitiger Querneigung Richtung Bäke geplant.

 

Kostenberechnung und Kostenaufteilung

Die Kostenschätzung, die dem Grundsatzbeschluss beigefügt war, hatte für den 619 m langen Trassenabschnitt Gesamtkosten (Planung und Bau) in Höhe von ca. 357.000 EUR brutto ergeben, darin enthalten ein tatsächlich auf die Gemeinde entfallender Kostenanteil in Höhe von ca. 179.000 EUR brutto.

Entsprechend der jetzt vorliegenden Kostenberechnung zur Entwurfsplanung haben sich die Kosten erhöht. Die investiven Kosten (Planung und Bau) betragen nunmehr 444.388 EUR brutto. Bei diesem Betrag ist eine zehnprozentige Sicherheit (Baukostensteigerung und Unwägbarkeiten in der Bauausführung) eingerechnet.

Die investiven Kosten erhöhen sich demnach inkl. 10 % Sicherheit um 87.388 EUR brutto. Der tatsächlich auf die Gemeinde entfallende Kostenanteil erhöht sich damit um 45.520 EUR auf 224.520 EUR brutto.

In der Vereinbarung mit der WSV ist geregelt, dass weitere Bauleistungen (Zaunbau, Tore, Wendestelle etc.) aufgenommen werden können, die dann zu 100 % von der WSV zu finanzieren sind. Die zusätzliche Bauleistung beträgt inkl. 10 % Sicherheit 269.496 EUR brutto, sodass sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 713.884 EUR brutto belaufen.

 

Gesamtübersicht Kostenaufteilung nach der Kostenberechnung (Baukosten inkl. 10% Unwägbarkeiten und Baukostensteigerung):

Kostenberechnung

Gesamt-

kosten

(brutto)

Anteil

Gemeinde

(brutto)

Anteil

WSV

(brutto)

 

 

 

 

Kosten Investiv

 

 

 

Bau - Allgemein (50/50 %)

82.848 €

41.424 €

41.424 €

Bau - Wegebau (50/50 %)

276.000 €

138.000 €

138.000 €

Bau - Gemeinde 100 %    

26.540 €

26.540 €

-

Investive Kosten Bau

385.388 €

205.964 €

179.424 €

Investive Kosten Planung

59.000 €

18.556 €

40.444 €

Investive Kosten Bau + Planung

444.388 €

224.520 €

219.868 €

 

 

 

 

Kosten Aufwendungen

 

 

 

Bau - WSV 100%

269.496 €

 

269.496 €

Aufwendungen Kosten Bau

269.496 €

-

269.496 €

 

 

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Investiv und Aufwendung)

713.884 €

224.520 €

489.364 €

 

Haushalt

Für die Haushaltsplanung werden die Werte aus der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung gerundet.

 

a) Finanzhaushalt (Investiv)

Die überplanmäßige Erhöhung der Baukosten der Investitionsmaßnahme M-000666 in Höhe von 87.388 EUR (gerundet 87.400 EUR) ist für den Abschluss der Baumaßnahme durch die angepasste Kostenberechnung unabweisbar.

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung von 87.400 EUR erfolgt durch die Anpassung der Fördermittel des Bundes in Höhe von 41.800 EUR (Einzahlung) und die investive Deckungsreserve in Höhe von 45.600 EUR (Auszahlung).

Der im Haushalt 2020 veranschlagte Fördermittelanteil (WSV-Anteil an den investiven Kosten) steigt damit von 178.000 EUR auf 219.800 EUR. Die veranschlagten investiven [Gesamt-]Kosten (Planung und Bau) steigen somit von insgesamt 357.000 EUR auf 444.400 EUR.

 

b) Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens und die aus den Abschreibungen resultierenden Aufwendungen müssen nicht angepasst werden, da sie aufgrund der Bauzeitenverschiebung zu einem insgesamt besseren Ergebnis führen.

Aufgrund der mit der WSV vereinbarten, erweiterten Bauleistungen (Zaunbau, Tore, Wendestelle), welche die Gemeinde Kleinmachnow im Zuge der Maßnahme M-000666 ausschließlich für die WSV durchführt, muss jedoch eine bisher nicht veranschlagte, außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von 269.500 EUR bereitgestellt werden.

Die Deckung dieser Aufwendung/ Auszahlung ist durch die vollständige Erstattung der Kosten in Höhe von 269.500 EUR durch die WSV vertraglich gewährleistet.

 

Weiteres Vorgehen

Die Baumaßnahme soll im Sommer 2020 umgesetzt werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5026

Teilhaushalt/Budget:

54.10

Maßnahmen-Nr:

000666

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

357.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2020

EURO:

269.500,00

Finanz-HH

2020

EURO:

356.900,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Lageplan mit Abgrenzung der Flächen (ALK-Auszug)

2)      Grundsatzbeschluss DS-Nr. 028/19 v. 16.05.2019 (ohne Anlagen)

3)      Entwurfsplanung, Stand 13.12.2019, hier: Lagepläne (Format DIN A 3, 4 Seiten)

4)      ders., hier: Querschnitte (Format DIN A 4, 2 Seiten)