Betreff
Beitritt zum Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.
Vorlage
DS-Nr. 004/20
Art
Beschlussvorlage

 

Die Gemeinde Kleinmachnow tritt dem Verein

Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.

bei. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind gemäß Beitragsordnung des Vereins im Haushalt zu berücksichtigen.

 

 


Das Kommunale Nachbarschaftsforum Berlin-Brandenburg (KNF) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Berliner Bezirke und Brandenburger Kommunen im Kernraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auf Verwaltungsebene. Er bildet seit Mitte der 1990er Jahre den Rahmen für den partnerschaftlichen Dialog zu Fragen der Stadt-Umland-Entwicklung.

Das Kommunale Nachbarschaftsforum ist aktuell das einzige länderübergreifende Austausch­forum für Berlin und die angrenzenden Kommunen im Land Brandenburg. Über die KNF-Jahres­konferenzen, den hierbei verfassten Positionen und Fachbeiträgen wird das Nachbarschaftsforum auf Landesebene, in den Regionen und Landkreisen sowie bei Verbänden und Vereinen als wichtiger Partner wahrgenommen und akzeptiert. Die Unterstützung des KNF bzw. der länderübergreifenden und interkommunalen Zusammenarbeit ist in den aktuellen Koalitionsverträgen der Brandenburgischen und der Berliner Landesregierung enthalten.

Die inhaltliche und fachliche Zusammenarbeit wird vor allem in teilräumlichen Arbeitsgemeinschaften geleistet. Vertreter der Verwaltungen der Region Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf nehmen dazu regelmäßig an den Zusammenkünften der Arbeitsgemeinschaft Süd (AG Süd) teil.

Die räumlichen und funktionalen Verflechtungen zwischen den Kommunen und zu Berlin werden mit dem weiter anhaltenden Wachstum immer intensiver. Fragen zu Standortentscheidungen und -entwicklungen für Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Frei- und Grünräume, Bildung, Betreuung, Handel, Versorgung etc. bedürfen über die formelle Planung hinaus engere Abstimmungen untereinander und gemeinsam getragene Lösungen. Erste Ansätze werden bspw. mit der Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte an einzelnen Siedlungsachsen sowie mit länderübergreifenden und interkommunalen Modellvorhaben erprobt sowie durch die Länder unterstützt. Das KNF begleitet diese Prozesse und die Kommunikation zwischen den Kommunalverwaltungen sowie mit der Regionalplanung und den beiden Ländern.

Anfang 2017 bildete sich die Anliegengruppe „KNF Quo Vadis“, in der Möglichkeiten für die Weiterentwicklung des KNF unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen diskutiert wurden. Eindeutiges Ergebnis war die Empfehlung zur Gründung eines Vereins. Die Vereinsgründung sowie Satzungsentwürfe wurden im Jahr 2019 mit den Mitgliedern des KNF in den vier teilräumlichen Arbeitsgemeinschaften erörtert sowie Hinweise und Empfehlungen zu Satzung und Beitragsordnung gegeben. Die Resonanz war positiv, so dass die Vorsitzenden des KNF im August 2019 beschlossen, den Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V. zum Ende des I. Quartals 2020 zu gründen.

Mit der Gründung bleiben die vorhandenen Qualitäten des KNF (nachbarschaftlicher Austausch, Dialog auf Augenhöhe, kommunaler Zusammenhalt usw.) bewahrt und werden gestärkt. Zugleich können die mit einem Verein verbundenen Vorteile genutzt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Bildung eines leistungsstarken und selbstständig agierenden Vorstands als zentrale Vernetzungs- und Koordinierungsstelle für die Kommunen und Berliner Bezirke, der über die allgemeine Netzwerkarbeit hinaus konkrete Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Kommunalverwaltungen bietet. Der Vorstand kann durch eine Geschäftsstelle unterstützt werden.

 

 

Mit der Umsetzung eigener Projekte, durch Aufbereitung, Bereitstellung und Vermittlung von Datengrundlagen, methodischen Ansätzen oder übertragbaren Verfahrensweisen werden der Wissens- und Erfahrungsaustausch gefördert und die Kommunen bei ihren kommunalen Aufgaben gezielt unterstützt. Personelle und finanzielle Kapazitäten in den Verwaltungen werden entlastet.

Der Verein ist für viele Vorhaben förderantragsberechtigt bzw. kann für einzelne Aufgaben zweckgebundene Zuschüsse von Landesbehörden o.ä. erhalten. Somit bestehen Möglichkeiten, durch die Akquise von Förder- und Finanzmitteln innovative Lösungsansätze und Modellvorhaben zu erproben. Bei gemeinsamen Vorhaben können zusätzliche Finanzierungsoptionen erschossen werden: Der Verein kann die Einwerbung von Förder- und Finanzmitteln sowie ‑ in Abstimmung mit seinen Mitgliedern ‑ die Verantwortung bei Projekten übernehmen. Er kann als Projektträger gemeinsame Projekte verantworten, d.h. initiieren, begleiten, durchführen und im Nachgang die gewünschten Ergebnisse im Blick behalten.

Der Verein kann bei der Ermittlung, Ansprache und Gewinnung von Partnern und Akteuren aus der Region, aus unterschiedlichen Fach- bzw. Landesverwaltungen unterstützen und begleiten.

Durch die Vereinsgründung soll eine passende Trägerstruktur geschaffen werden, die das KNF auf eigene Füße stellt. Sie soll selbstständiges Handeln ermöglichen, sich durch eine strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Gehör und Stimme verschaffen und somit die kommunalen Belange und Interessen der Berliner Bezirke und Brandenburger Kommunalverwaltungen im Kernraum der Hauptstadtregion besser bei den jeweiligen Adressaten vertreten.

Durch die Mitwirkung im Verein bzw. durch die Tätigkeit oder Entscheidungen des Vereins werden die rechtlichen Interessen und Zuständigkeiten der Gemeinde Kleinmachnow nicht beeinträchtigt. Auch Beschlussfassungen der Gemeindevertretung werden nicht berührt bzw. in Frage gestellt. Dazu wird sich der Vorstand des Vereins eine Geschäftsordnung geben, die von der Mitgliederversammlung bestätigt werden muss. Die Geschäftsordnung soll u.a. die Herbeiführung von und den Umgang mit Beschlüssen des Vorstandes, deren Umsetzung sowie die Kommunikation gegenüber und die Zusammenarbeit mit Dritten regeln.

 

Die Vereinssatzung und die Beitragsordnung, jeweils Stand 25.11.2019 sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Nach der Vereinssatzung benennen alle Mitglieder des KNF eine Person namentlich als ständige/n Vertreter/in, die/der das Mitglied vertritt. Für die Gemeinde Kleinmachnow soll der Bürgermeister benannt werden, als seine Vertretung der Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen.

 

Die Vereinssatzung (vgl. Anlage 1) wird bis zur Gründung zum Ende des I. Quartals 2020 in einzelnen, die Rolle Berlins bzw. der Berliner Bezirke betreffenden Punkten noch präzisiert. Diese Präzisierungen haben jedoch keine Auswirkungen auf die Brandenburger Kommunen.

 

Nach der Beitragsordnung wird auf die Gemeinde Kleinmachnow eine Einwohnerumlage von zurzeit 2.350,- EUR entfallen (vgl. Anlage 2, § 2 Abs. 1 Beitragsordnung: Danach sind 0,10 € / EW, höchstens jedoch 10.000,‑ € zu entrichten).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

2.500,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

2.500,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

2.500,00 EUR p.a.

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Vereinssatzung Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V., Stand 25.11.2019

2)      Beitragsordnung Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V., Stand 25.11.2019