Die
Gemeinde Kleinmachnow tritt dem Verein
Kommunales
Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.
bei. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind gemäß Beitragsordnung des Vereins im Haushalt zu berücksichtigen.
Das Kommunale Nachbarschaftsforum
Berlin-Brandenburg (KNF) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Berliner
Bezirke und Brandenburger Kommunen im Kernraum der Hauptstadtregion
Berlin-Brandenburg auf Verwaltungsebene. Er bildet seit Mitte der 1990er Jahre
den Rahmen für den partnerschaftlichen Dialog zu Fragen der
Stadt-Umland-Entwicklung.
Das Kommunale Nachbarschaftsforum ist aktuell das
einzige länderübergreifende Austauschforum für Berlin und die angrenzenden
Kommunen im Land Brandenburg. Über die KNF-Jahreskonferenzen,
den hierbei verfassten Positionen und Fachbeiträgen wird
das Nachbarschaftsforum auf Landesebene, in den Regionen und Landkreisen sowie
bei Verbänden und Vereinen als wichtiger Partner wahrgenommen und akzeptiert.
Die Unterstützung des KNF bzw. der länderübergreifenden und interkommunalen
Zusammenarbeit ist in den aktuellen Koalitionsverträgen der Brandenburgischen
und der Berliner Landesregierung enthalten.
Die inhaltliche und fachliche Zusammenarbeit wird
vor allem in teilräumlichen Arbeitsgemeinschaften geleistet. Vertreter der
Verwaltungen der Region Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf nehmen dazu regelmäßig
an den Zusammenkünften der Arbeitsgemeinschaft Süd (AG Süd) teil.
Die räumlichen und funktionalen Verflechtungen
zwischen den Kommunen und zu Berlin werden mit dem weiter anhaltenden Wachstum
immer intensiver. Fragen zu Standortentscheidungen und -entwicklungen für
Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Frei- und Grünräume, Bildung, Betreuung, Handel,
Versorgung etc. bedürfen über die formelle Planung hinaus engere Abstimmungen
untereinander und gemeinsam getragene Lösungen. Erste Ansätze werden bspw. mit
der Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte an einzelnen Siedlungsachsen
sowie mit länderübergreifenden und interkommunalen Modellvorhaben erprobt sowie
durch die Länder unterstützt. Das KNF begleitet diese Prozesse und die
Kommunikation zwischen den Kommunalverwaltungen sowie mit der Regionalplanung
und den beiden Ländern.
Anfang 2017 bildete sich die Anliegengruppe „KNF
Quo Vadis“, in der Möglichkeiten für die Weiterentwicklung des KNF unter
Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen diskutiert
wurden. Eindeutiges Ergebnis war die Empfehlung zur Gründung eines Vereins. Die
Vereinsgründung sowie Satzungsentwürfe wurden im Jahr 2019 mit den Mitgliedern
des KNF in den vier teilräumlichen Arbeitsgemeinschaften erörtert sowie
Hinweise und Empfehlungen zu Satzung und Beitragsordnung gegeben. Die Resonanz
war positiv, so dass die Vorsitzenden des KNF im August 2019 beschlossen, den
Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V. zum Ende des I. Quartals 2020 zu gründen.
Mit
der Gründung bleiben die vorhandenen Qualitäten des KNF (nachbarschaftlicher
Austausch, Dialog auf Augenhöhe, kommunaler Zusammenhalt usw.) bewahrt und
werden gestärkt. Zugleich können die mit einem Verein verbundenen Vorteile
genutzt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Bildung eines leistungsstarken und
selbstständig agierenden Vorstands als zentrale Vernetzungs- und
Koordinierungsstelle für die Kommunen und Berliner Bezirke, der über die
allgemeine Netzwerkarbeit hinaus konkrete Unterstützungs- und
Beratungsleistungen für die Kommunalverwaltungen bietet. Der Vorstand kann
durch eine Geschäftsstelle unterstützt werden.
Mit der Umsetzung eigener Projekte, durch
Aufbereitung, Bereitstellung und Vermittlung von Datengrundlagen, methodischen
Ansätzen oder übertragbaren Verfahrensweisen werden der Wissens- und
Erfahrungsaustausch gefördert und die Kommunen bei ihren kommunalen Aufgaben
gezielt unterstützt. Personelle und finanzielle Kapazitäten in den Verwaltungen
werden entlastet.
Der Verein ist für viele Vorhaben
förderantragsberechtigt bzw. kann für einzelne Aufgaben zweckgebundene
Zuschüsse von Landesbehörden o.ä. erhalten. Somit bestehen Möglichkeiten, durch
die Akquise von Förder- und Finanzmitteln innovative Lösungsansätze und
Modellvorhaben zu erproben. Bei gemeinsamen Vorhaben können zusätzliche
Finanzierungsoptionen erschossen werden: Der Verein kann die Einwerbung von
Förder- und Finanzmitteln sowie ‑ in Abstimmung mit seinen Mitgliedern ‑
die Verantwortung bei Projekten übernehmen. Er kann als Projektträger
gemeinsame Projekte verantworten, d.h. initiieren, begleiten, durchführen und
im Nachgang die gewünschten Ergebnisse im Blick behalten.
Der Verein kann bei der Ermittlung, Ansprache und
Gewinnung von Partnern und Akteuren aus der Region, aus unterschiedlichen Fach-
bzw. Landesverwaltungen unterstützen und begleiten.
Durch die Vereinsgründung soll eine passende
Trägerstruktur geschaffen werden, die das KNF auf eigene Füße stellt. Sie soll
selbstständiges Handeln ermöglichen, sich durch eine strategische Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit Gehör und Stimme verschaffen und somit die kommunalen
Belange und Interessen der Berliner Bezirke und Brandenburger
Kommunalverwaltungen im Kernraum der Hauptstadtregion besser bei den jeweiligen
Adressaten vertreten.
Durch die Mitwirkung im Verein bzw. durch die Tätigkeit oder
Entscheidungen des Vereins werden die rechtlichen Interessen und Zuständigkeiten
der Gemeinde Kleinmachnow nicht beeinträchtigt. Auch Beschlussfassungen der
Gemeindevertretung werden nicht berührt bzw. in Frage gestellt. Dazu wird sich
der Vorstand des Vereins eine Geschäftsordnung geben, die von der
Mitgliederversammlung bestätigt werden muss. Die Geschäftsordnung soll u.a. die
Herbeiführung von und den Umgang mit Beschlüssen des Vorstandes, deren
Umsetzung sowie die Kommunikation gegenüber und die Zusammenarbeit mit Dritten
regeln.
Die Vereinssatzung und die
Beitragsordnung, jeweils Stand 25.11.2019 sind als Anlagen 1 und 2
beigefügt. Nach der Vereinssatzung benennen alle Mitglieder des KNF eine Person
namentlich als ständige/n Vertreter/in, die/der das Mitglied vertritt. Für die
Gemeinde Kleinmachnow soll der Bürgermeister benannt werden, als seine Vertretung
der Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen.
Die Vereinssatzung (vgl. Anlage 1) wird bis zur Gründung zum Ende
des I. Quartals 2020 in einzelnen, die Rolle Berlins bzw. der Berliner
Bezirke betreffenden Punkten noch präzisiert. Diese Präzisierungen haben jedoch
keine Auswirkungen auf die Brandenburger Kommunen.
Nach der Beitragsordnung wird auf die
Gemeinde Kleinmachnow eine Einwohnerumlage von zurzeit 2.350,- EUR
entfallen (vgl. Anlage 2, § 2 Abs. 1 Beitragsordnung: Danach sind
0,10 € / EW, höchstens jedoch 10.000,‑ € zu entrichten).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
2.500,00 EUR p.a. |
1) Vereinssatzung Kommunales Nachbarschaftsforum
Berlin und Brandenburg (KNF) e.V., Stand 25.11.2019
2) Beitragsordnung Verein Kommunales
Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V., Stand 25.11.2019