Betreff
Abwägung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 "Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz" für Einfriedungen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 005/20
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ (Textbebauungsplan) eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

Problembeschreibung/Begründung:

Der Bebauungsplan KLM-BP-004-1 „Wohngebiet Stolper Weg mit Bolzplatz“ trat mit Bekanntmachung am 30.09.2002 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2002 vom 30.09.2002). Am 07.03.2019 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 163/18 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan für Einfriedungen zu ändern (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich).

Mit der 1. Änderung sollen die bisherigen textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen, Nr. II.2.1 bis II.2.4, an die Grundsätze des Beschlusses „Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen“ (DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015) angepasst werden. Um der Gestaltungskonzeption des Grün- und Freiflächenkonzeptes zum „Wohngebiet Stolper Weg“ zu folgen, wird die Einfriedungshöhe im vorderen Grundstücksbereich, bis zur vorderen Baugrenze, von 1,00 m auf 1,30 m angehoben. Zusätzlich zur Höhe der Einfriedung soll auch die Art neu geregelt werden.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 sollen von der Änderung unbe­rührt bleiben.

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.01 eingesehen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1)      Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“

Abwägungsmaterialien:

2)      Beteiligung der Öffentlichkeit

3)      Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange