1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ (Textbebauungsplan) eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Hinweis
zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im
Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis,
in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich
zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen
gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Problembeschreibung/Begründung:
Der Bebauungsplan KLM-BP-004-1 „Wohngebiet Stolper Weg mit Bolzplatz“ trat mit Bekanntmachung am 30.09.2002 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2002 vom 30.09.2002). Am 07.03.2019 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 163/18 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan für Einfriedungen zu ändern (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich).
Mit der 1. Änderung sollen die
bisherigen textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen, Nr. II.2.1 bis II.2.4, an
die Grundsätze des Beschlusses „Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei
Einfriedungen“ (DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015) angepasst werden. Um der
Gestaltungskonzeption des Grün- und Freiflächenkonzeptes zum „Wohngebiet
Stolper Weg“ zu folgen, wird die Einfriedungshöhe im vorderen Grundstücksbereich,
bis zur vorderen Baugrenze, von 1,00 m auf 1,30 m angehoben.
Zusätzlich zur Höhe der Einfriedung soll auch die Art neu geregelt werden.
Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes KLM-BP-004-1
sollen von der Änderung unberührt bleiben.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.01 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung
der Öffentlichkeit
3)
Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange