Betreff
Unterbringung von Geflüchteten in Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 174/19/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob dem Landkreis Potsdam-Mittelmark ein bebautes oder unbebautes Grundstück im Eigentum der Gemeinde oder ihrer Gesellschaften (P&E, gewog) für die Nutzung bzw. Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung von Geflüchteten in der Ortslage Kleinmachnow zum Erwerb angeboten werden kann.

 


Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist verpflichtet, in 2019 aus den zentralen Einrichtungen des Landes Brandenburg 919 Geflüchtete (davon 561 als ‚Überhang‘ aus den Vorjahren) aufzunehmen1. Bis 30.09. d. J. konnten mit den verfügbaren Unterbringungskapazitäten jedoch erst 488 Personen im Landkreis aufgenommen werden. Als einen wesentlichen Grund dafür führt die Kreisverwaltung das Problem an, dass der Auszug der SGB II-Bezieher (per 30.09.2019 über 350 Personen) aus den Gemeinschaftsunterkünften oft an der schwierigen Wohnungsmarktlage scheitert. Weiterhin wird auf die Kapazitätserfordernisse aus der für 2020 ff. erwarteten Aufnahmeverpflichtung verwiesen und zusammenfassend ein Bedarf für zusätzliche Plätze zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten in Potsdam-Mittelmark konstatiert2.

Im Rahmen seiner Strategie zur Schaffung ausreichender Kapazitäten hat der Landkreis entschieden, nunmehr selbst Objekte anzukaufen und auch Grundstücke zu erwerben mit dem Ziel, Einrichtungen zur Unterbringung für Geflüchtete zu bebauen.

In Teltow sowie Stahnsdorf sind bereits seit mehreren Jahren entsprechende Unterkünfte vorhanden. Per 31.10.2019 waren nach Angaben der Kreisverwaltung in den betreffenden vier Objekten 336 bzw. 302 Personen untergebracht3. Die jüngsten Bestrebungen des Landkreises, in Teltow einen weiteren Standort zum Zwecke der Errichtung einer Unterkunft für 66 Geflüchtete zu erwerben, sind Ende November d. J. vorerst gescheitert4.

Vor diesem Hintergrund sollte sich nun (auch) Kleinmachnow aufgeschlossen zeigen und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark ein verfügbares Grundstück mit zweckbezogener Eignung anbieten. Die vom Landkreis formulierten infrastrukturellen Standortkriterien für derartige Unterkünfte5 erfüllt unsere Kommune in nahezu idealer Weise; zudem gibt es hier ein ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement, das die gesellschaftliche Teilhabe und Integration von Menschen mit Fluchthintergrund nachhaltig unterstützt.

 

 

1 Mailauskunft des Landkreises Potsdam-Mittelmark, FB 5 - Soziales, Herr Bernd Schade, vom 03.12.2019 in Beantwortung einer Anfrage des Kreistagsabgeordneten Peter Weis.

2 vgl. Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kreistags-Beschlussvorlage DS 2019-6/101 vom 16.10.2019: „Neubau auf dem Grundstück der Gemeinschaftsunterkunft in Bad Belzig in Modulbauweise für bis zu 170 Plätze“.

3 und 5 vgl. Landkreis Potsdam-Mittelmark online: „‘Mein Nachbar nebenan‘ - Geflüchtete in PM - Fragen und Antworten“ (gesichtet am 30.11.2019).

4 vgl. PNN vom 27.11.2019, S. 13: „Pläne für neues Wohnheim vorerst zurückgestellt“.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein