Betreff
Empfehlungen gem. §4 Abs. 1 Vereinsförderrichtlinie für das Jahr 2020
Vorlage
DS-Nr. 010/20
Art
Beschlussvorlage

Die Bewilligung der Zuschüsse für die Vereinsförderung 2020 an die in beiliegender Übersicht (Anlage 1) aufgeführten Vereine wird in der ausgewiesenen Höhe empfohlen.

 

 


Die Gemeinde Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2013 verabschiedeten Vereinsförderrichtlinie Vereine, die durch ihre Aktivitäten wesentlich zum gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.

In §3 der Vereinsförderrichtlinie werden folgende Arten der Zuwendung aufgeführt: die Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2) und die Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs. 1 und 2 von der Verwaltung eigenverantwortlich nach Maßgabe der Vereinsförderrichtlinie beschieden werden. Für die nach §3 Abs. 3 beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales gemäß §4 Abs. 1 zuvor eine Empfehlung aus.

 

Anlage 2 enthält eine Aufstellung sämtlicher Förderanträge für das Jahr 2020. Danach wurden für 2020 Fördermittel in Höhe von ca. 382.000,- € beantragt. Im Haushalt 2020 sind Mittel für die Förderung von Vereinen in Höhe von insgesamt 369.000,- € eingestellt.

Sollte der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales den Empfehlungen der Verwaltung folgen, werden für die Förderung der Vereine insgesamt Mittel in Höhe von bis zu 346.832,68 € benötigt.

 

Für das Jahr 2020 wurden Sonderförderungen in Höhe von insgesamt ca. 91.000 ,-€ beantragt (Anlage 1). Hierin nicht enthalten sind die Anträge, die zur (Teil-) Finanzierung einer Personalstelle gestellt wurden. Zu diesen gab der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales bereits am 21.01.2020 (DS-Nr. 170/19) seine Empfehlung ab.

Die Finanzierung der beantragten Vereinsförderungen ist unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben über den Haushalt 2020 abgesichert und kann umgesetzt werden:

 

          Anträge auf Grundförderung (s. Anlage 2, grün unterlegt) werden vollständig berücksichtigt,

          Anträge auf Förderung von Personalkosten (s. Anlage 2, blau unterlegt) werden, sofern nicht anders vermerkt, vollständig berücksichtigt,

          Anträge, denen beschlossene Drucksachen oder geschlossene Vereinbarungen zugrunde liegen (s. Anlage 2, rosa unterlegt) werden vollständig berücksichtigt,

          Anträge auf Übernahme von Mietkosten (s. Anlage 2, gelb unterlegt) werden vollständig berücksichtigt.

 

Die Anträge werden erst nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales und nach der Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel in 2019 beschieden. Die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise endet am 31.03.2020.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.10, 29.10, 33.10, 42.10

Teilhaushalt/Budget:

40.12, 40.13, 40.16, 40.36

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen: 

 

1. Übersicht der Anträge Vereinsförderung 2020 zur Empfehlung

2. Gesamtübersicht aller Anträge Vereinsförderung 2020