Betreff
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan KLM-BP-025-3 "Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS"
Vorlage
DS-Nr. 022/20
Art
Beschlussvorlage

Der Abschluss des in der Anlage im Entwurf beigefügten

4. Änderungsvertrages zum Städtebaulichen Vertrag
zum Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“

zwischen der BBIS Berlin Brandenburg International School GmbH und der Gemeinde Kleinmachnow wird genehmigt.

 


Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ [Ursprungsplan] war mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft getreten.

Mit Schreiben vom 08.06.2016 war die BBIS ‑ Berlin-Brandenburg International School GmbH als Eigentümerin des Grundstücks Schopfheimer Allee 10 mit der Bitte an die Gemeinde herangetreten, den Bebauungsplan für ihr Grundstück zu ändern.

Ziel dieser 3. Änderung des Ursprungsplanes ist es, die Errichtung von dauerhaften Empfangs- und Pförtnergebäuden für das Schulgrundstück zu ermöglichen. Anstelle der provisorischen Containerlösung soll eine auch architektonisch ansprechendere Neugestaltung der Zugangsbereiche umgesetzt werden. Das Änderungsverfahren, unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt, ist weitgehend abgeschlossen. Die Drucksachen zum Abwägungs- und zum Satzungsbeschluss (DS-Nr. 126/19 und 126/19) wurden bereits im September 2019 in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss vorberaten und dort mit breiter Mehrheit befürwortet.

 

Parallel zu dieser Änderung des Bebauungsplanes ist jedoch auch eine Anpassung des zwischen der Gemeinde und der BBIS bestehenden Städtebaulichen Vertrages notwendig. Mit der Vertragsänderung soll sichergestellt werden, dass die bestehende Regelung, das Schul-Grundstück Schopfheimer Allee 10 zwischen Am Hochwald im Westen und Schopfheimer Allee im Osten als Fußgänger und als Radfahrer durchqueren zu können, auch nach Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes unverändert fortbesteht.

Das B-Plan-Änderungsverfahren darf erst abgeschlossen werden, wenn zuvor die Änderung des Städtebaulichen Vertrages beurkundet worden ist.

Die Erarbeitung eines Vertragsentwurfes durch die Gemeinde konnte erst jetzt erfolgen. Inzwischen ist der Vertragsentwurf fertiggestellt, mit der BBIS abgestimmt und hier als Anlagen 2 ‑ 5 beigefügt. Er enthält die bisher bestehenden Regelungen, jedoch zugeschnitten auf die mit dem Bebauungsplan KLM-BP-025-3 möglich werdende veränderte Führung der Fußgänger und Radfahrer auf der privaten Verkehrsfläche A‑ Straße (Fläche G3).

Der Vertrag soll zeitnah beurkundet werden, so dass in Kürze alle für das Bebauungsplan-Änderungsverfahren KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ erforderlichen Beschlüsse gefasst werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“

2)      Entwurf 4. Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ mit den Anlagen:

3)      C 1, Teil 1 ‑ Bebauungsplan, verkleinert (M. im Original: 1 : 1.000 / Nebenzeichnungen 1 : 500)

4)      C 1, Teil 2 ‑ Teil B – Auszug Textliche Festsetzungen Auszug aus der Flurkarte

5)      Lageplan G 3 (Flurkartenauszug)