Betreff
Nachverhandlung der Wegenutzungsverträge für das Strom- und Gasnetz in Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 047/20
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, in den Konzessionsverträgen für das Strom- und Gasnetz Kleinmachnows mit den Netzbetreibern die folgenden Punkte nachzuverhandeln:

 

1.   a) Die Gewährleistungspflicht für Baumaßnahmen ist auf 10 Jahre zu erhöhen.

b) Bei der Umlegung von Versorgungsleitungen sind die Kommunen nicht mehr an den Kosten zu beteiligen.

 

2.       In den neuen Vertrag soll der objektive Ertragswert als Ermittlungsmethode für den Wert des Netzes eingesetzt werden.

 

Sollte es zu keiner erfolgreichen Verhandlung im oben genannten Sinne kommen so wird der Bürgermeister beauftragt, die Verträge fristgerecht zum 30. Juni 2020 zu kündigen.

 


Mit Vertragsbeginn 01.07.2012 hat die Gemeinde Wegenutzungsverträge für das Strom- und Gasnetz mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Deren Laufzeit endet am 30.06.2022 und verlängert sich ohne Kündigung stillschweigend um zehn weitere Jahre (jeweils §11.1 der Konzessionsverträge Strom und Gas).

 

Mit den Wegenutzungsverträgen wird den gesetzlichen Vorgaben entsprochen, dass die Kommunen ihr Gemeindegebiet den Netzbetreibern für die Zwecke der Energieversorgung anbieten müssen und im Gegenzug Abgaben an die Gemeinden zu entrichten haben.

 

Seit dem Vertragsabschluss mit e.dis und EMB im Jahr 2012 hat es wesentliche gesetzliche Änderungen zugunsten der Städte und Kommunen gegeben. So sollten die folgenden Regelungen nachverhandelt werden.

 

1.) „Folgekostenregelung“ betrifft

a) die Gewährleistungspflicht für Baumaßnahmen. Diese wurde von 5 auf 8-10 Jahre verlängert und muss in einem neu abzuschließenden Vertrag aufgenommen werden.

b) die Umlegung von Versorgungsleitungen. Hier konnten bisher die Kommunen mit bis zu 50% an den Kosten beteiligt werden, dies ist nun nicht mehr möglich. In einem neu abzuschließenden Vertrag muss dies berücksichtigt werden.

 

2.) In den neuen Vertrag kann der objektive Ertragswert eingesetzt werden.