Betreff
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabeentscheidung und Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot im Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung von elektrischer Energie
Vorlage
DS-Nr. 050/20
Art
Beschlussvorlage

 

Zur Beschaffung von elektrischer Energie führt die Gemeinde eine elektronische Ausschreibung mit elektronischer Auktion durch.

 

In diesem Rahmen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Vergabeentscheidung zu treffen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

 

 

 


Ausgangssituation

Für die Versorgung gemeindeeigener Gebäude (insbesondere des Rathauses und der Schulen) sowie für den Betrieb der Straßenbeleuchtung besteht ein Stromliefervertrag zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der Stadtwerke Neustrelitz GmbH (Wilhelm-Stolte-Straße 90, 17235 Neustrelitz). Dieser Vertrag endet am 31.12.2020, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf. Eine Vertragsverlängerung ist nicht möglich.

Die Gemeinde hat sich daher entschlossen, die Belieferung der gemeindlichen Abnahmestellen mit elektrischer Energie ab dem 01.01.2021 für drei Jahre in den Losen

1.      Gebäude

2.      Straßenbeleuchtung

neu auszuschreiben.

Dabei sind die Vorgaben des § 30 (1) der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung - KomHKV) vom 14. Februar 2008 (GVBl. II/08, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Verordnung v. 22. August 2019 (GVBl. II/19, [Nr. 66]), zu beachten.

Zur Vorbereitung und Durchführung einer rechtssicheren Vergabe hat die Gemeinde ein Unternehmen für Kommunalberatungen unter Vertrag genommen, das diese Ausschreibung betreut (Ausschreibungsdienstleister; KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Schwerin).

 

Vergabeverfahren

Ausgeschrieben wurde die Lieferung von Strom, welcher nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.

Erneuerbare Energien in diesem Sinne sind ausschließlich Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß § 2 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomasseV) vom 21. Juni 2001 in ihrer rechtswirksamen Fassung. Der aus Biomasse erzeugte Strom gilt als Strom aus erneuerbaren Energien, wenn er in einem Verfahren erzeugt wird, welches den Anforderungen des § 4 BiomasseV gerecht wird.

Die Herkunft des gelieferten Stroms muss auf eindeutig identifizierbare erneuerbare Energiequellen zurückführbar sein. Dies muss der Lieferant garantieren.

Es wird derzeit eine EU-weite Ausschreibung über diese Lieferungen durchgeführt. Rechtsgrundlage hierfür ist Teil IV des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in seiner rechtswirksamen Fassung. Die Bekanntmachung der Ausschreibung erfolgte am 24.04.2020 im Amtsblatt der Europäischen Union für die Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge.

Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Beschaffungsplattform „enPORTAL“ (www.enportal.de) abgewickelt. Entsprechend erfolgt die Datenübermittelung papierlos über eine verschlüsselte Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers.

Als Verfahrensart wurde ein offenes Verfahren mit elektronischer Auktion ausgewählt.

Dieses Verfahren läuft in zwei Phasen ab:

-           Phase 1: Angebotsphase vor Durchführung der elektronischen Auktion

-           Phase 2: Elektronische Auktion

Die Phase 1 endet am Montag, 25.05.2020 um 13:01 Uhr.

Bis dahin müssen die Bieter ihre Angebote auf der o.g. Beschaffungsplattform hinterlegt haben. Danach können keine Angebote mehr abgegeben werden. Sodann erfolgt die Angebotseröffnung und der Ausschreibungsdienstleister erstellt die Bieterliste mit den vorliegenden Angebotssummen. Diese wird noch am selben Tag an die Gemeinde übermittelt.

Die Phase 2 (Zeitraum für die Durchführung der elektronischen Auktion) ist geplant im Zeitraum Donnerstag, 28.05. ‑ Freitag, 31.07.2020.

 

 

Der genaue Zeitpunkt der elektronischen Auktion wird den Bietern mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Auktion mitgeteilt.

Die Festlegung dieses Zeitpunktes bemisst sich nach der aktuellen Preisentwicklung an der Strombörse Leipzig. Die elektronische Auktion wird frühestens zwei Arbeitstage nach der Versendung der Aufforderung zur Teilnahme an der Auktion beginnen. Sie wird innerhalb eines Arbeitstages durchgeführt. Im Rahmen der Auktion dürfen die Bieter neue, ausschließlich nach unten korrigierte Preise vorlegen (§ 25 VgV – Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen). Mit der Auktion geben die Bieter dann ihr finales und damit verbindliches Preisangebot ab.

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Preisgestaltung bei elektronischen Auktionen ist klar, dass die Bieterliste vom 25.05.2020 mit den vorliegenden Angebotssummen im Anschluss an die Phase 1 einen Maximalpreis darstellt. Mit der Elektronischen Auktion (Phase 2) dürfen Preise nur noch nach unten korrigiert werden. Der Preis kann sich daher nur vermindern.

Haben die Bieter in der Phase 2 ihr verbindliches Angebot abgegeben, ist der Zuschlag umgehend zu erteilen.

 

Weiteres Vorgehen

Im Energiemarkt sind gute Preise nur zu erzielen, wenn zwischen der Angebotsabgabe durch den Bieter – hier: im Rahmen einer Auktion ‑ und der Zuschlagsentscheidung eine sehr kurze Frist liegt (ca. 24 Stunden). Innerhalb eines so kurzen Zeitraumes ist die ordnungsgemäße Ladung des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung insgesamt nicht möglich. Die Geschäftsordnung schreibt regelmäßig eine sechstätige Ladungsfrist vor, in dringenden Angelegenheiten sind für die Einberufung zwei volle Tage einzuhalten.

Es ist daher erforderlich, die Vergabeentscheidung auf den Bürgermeister zu übertragen.

Die Verwaltung verfolgt mit dieser Verfahrensweise neben dem wirtschaftlichen Energieeinkauf auch das Ziel, die Beschaffung von Energie in vergaberechtlich einwandfreier Form durchzuführen.

Weil die Phase 1 erst am 25.05.2020 endet, kann die Mitteilung der beauftragten Fa. KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH zum Ergebnis der Phase 1 (vertrauliche Bieterliste mit Angebotssummen) nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist an die Mitglieder des Hauptausschusses verteilt werden.

Die Mitteilung wird deshalb am 25.05.2020 unmittelbar vor der Sitzung des Hauptausschusses nachgereicht.

In der Sitzung des Bauausschusses am 11.05.2020 wurde über die laufende Ausschreibung von Stromlieferleistungen ab 2021 für die gemeindeeigenen öffentlich genutzten Gebäude und die Straßenbeleuchtung und das geplante weitere Vorgehen informiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/-n (wird nachgereicht):

 

-           Mitteilung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH vom 25.05.2020
zum Ergebnis der Phase 1 des Ausschreibungsverfahrens [Angebotsspiegel je Los (Anbieter, Preise, Uhrzeiten der eingegangenen Angebote)]