Betreff
Genehmigung einer Eilentscheidung gemäß § 58 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) - Auftragsvergabe für die Ersatzinvestition eines 18-Tonnen-LKW mit Selbstlader
Vorlage
DS-Nr. 054/20
Art
Beschlussvorlage

Die Eilentscheidung vom 2. April 2020 zur Auftragsvergabe für die Ersatzinvestition eines 18-Tonnen-LKW mit Selbstlader in Höhe von 227.623,20 Euro brutto wird genehmigt.

 

 

Anlage

Eilentscheidung


Gemäß § 58 BbgKVerf entscheidet der Hauptverwaltungsbeamte im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung in dringenden Angelegenheiten, die nicht bis zu einer vereinfacht einzuberufenden Sitzung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses aufgeschoben werden kann, zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde.

 

Die Eilentscheidung ist dem zuständigen Organ in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Eine Einberufung des zuständigen Organs war auf Grund der Corona-Pandemie nicht früher möglich.

 

Zur inhaltlichen Begründung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.  


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein