Die Eilentscheidung vom 2. April 2020 zur Auftragsvergabe für die Ersatzinvestition eines Transporters in Höhe von 92.511,55 Euro brutto wird genehmigt.
Anlage
Eilentscheidung
Gemäß § 58 BbgKVerf entscheidet der Hauptverwaltungsbeamte im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung in dringenden Angelegenheiten, die nicht bis zu einer vereinfacht einzuberufenden Sitzung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses aufgeschoben werden kann, zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde.
Die Eilentscheidung ist dem zuständigen Organ in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Eine Einberufung des zuständigen Organs war auf Grund der Corona-Pandemie nicht früher möglich.
Zur inhaltlichen Begründung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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