Betreff
Beitragsbefreiung für Eltern, deren Kinder in kommunalen Kindertagesstätten betreut werden
Vorlage
DS-Nr. 078/20
Art
Beschlussvorlage

Personensorgeberechtigte Eltern, deren Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort) betreut werden und in den Monaten April und Mai 2020 eine Notbetreuung in Anspruch nahmen, müssen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung keinen Elternbeitrag entrichten. Ab Juni 2020 erfolgt die Erhebung der Elternbeiträge für die betreuten Kinder in Kleinmachnow gemäß den Vorgaben des Landes Brandenburg und in Verbindung mit der Elternbeitragsordnung.


Aufgrund der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes im Zuge der Ausbreitung des Corona-Viruses SARS-CoV-2 (Covid 19) und der Allgemeinen Verfügung des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist der Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen/Schulen und Kindertagesstätten ab dem 18.03.2020 untersagt worden. Zugleich wurde für Kinder von Personensorgeberechtigten aus kritischen Infrastrukturbereichen eine Notbetreuung eingerichtet. Dies betraf zunächst Personensorgeberechtigte u. a. im Gesundheitsbereich, in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung, Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr und der Rechtspflege. In den Monaten April und Mai 2020 wurde die Notbetreuungsregelung weiter gelockert. Alle Eltern, die die Möglichkeit einer Notbetreuung haben, müssen jedoch vor der Wahrnehmung ihres Notbetreuungsanspruches zunächst prüfen, ob sie die Betreuung ihrer Kinder an einzelnen Tagen nicht zunächst selbst vornehmen können. Ein Anspruch auf Wahrnehmung der Notbetreuung bestand nur nachrangig.

Die Sorgeberechtigten aus Kleinmachnow, die ihr Kind in eine Notbetreuung bringen konnten, haben ihre Möglichkeit auf Notbetreuung nur wahrgenommen, wenn sie keine andere Möglichkeit der Betreuung ihres Kindes hatten. Es haben deshalb oft nur die Hälfte der anspruchsberechtigten Eltern einen Notbetreuungsplatz wahrgenommen. Mit ihrem Verhalten haben die Eltern das gesellschaftliche Leben aufrechterhalten.

 

Aufgrund des verantwortungsvollen Handelns der Eltern und der Vorgaben des MBJS über die Gewährung von Zuwendung zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen der Kindertagesbetreuung haben der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Kommunen des Landkreises beschlossen, für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge in Rechnung zu stellen.

 

Von der Gemeinde Kleinmachnow wurden bisher durch den Eigenbetrieb für die Monate April und Mai 2020 keine Beiträge eingezogen. Es wurden vom Land Brandenburg Pauschalen für die entgangenen Elternbeiträge gezahlt. Über den Verzicht der Einziehung von Elternbeiträgen für die Monate April und Mai 2020 bedarf es jedoch eine Entscheidung durch die Gemeindevertretung.

 

Für den Monat Mai 2020 ist eine tageweise Einziehung von Elternbeiträgen für die erhaltene Notbetreuung möglich. Die geschätzte Einnahme für diesen Monat bei tageweiser Abrechnung beträgt ca. 22.700,00 €-. Die pauschale Erstattung des Landes ist erfolgt. Im Monat Mai gab es insgesamt 201 Anträge auf genehmigte Notbetreuung und durchschnittlich gab es täglich 116 anwesende Kinder. Der hier beantragte Erlass der Elternbeiträge für den Monat Mai beträgt 22.700,00 €.

 

Ab Juni 2020 soll die Rechnungsstellung gegenüber den Eltern in Form einer tageweisen Berechnung auf Grundlage des individuellen Elternbeitrages pro Monat (für Kinder in genehmigter Notbetreuung) erfolgen.

 

Für Kinder, die im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes ab 02.06.2020 die Einrichtung besuchen, zahlt das Land mit Stichtag 01.06.2020 für Juni die volle Zuschusspauschale. Ab Juli 2020 wird für diese Kinder eine Monatspauschale von 12,50 € erhoben.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2020r

EURO:

50.000,00

Finanz-HH

2020r

EURO:

50.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein