Betreff
Vergabe von Bauleistungen im Sanierungsvorhaben "Villa Lustig", Steinweg 2 + 4 für das Gewerk Tischlerarbeiten - Innenausbau
Vorlage
DS-Nr. 079/20
Art
Beschlussvorlage

Nach der Durchführung einer Freihändigen Vergabe gemäß § 30 (2) Satz 2 KomHKV in Verbindung mit § 3 Nr. 3 VOB/A wird im Rahmen des Sanierungsvorhabens „Villa Lustig“, Steinweg 2 + 4 die Auftragserteilung für das folgende Gewerk beschlossen:

 

 

Nr.

Gewerk

Auftragnehmer

Auftragssumme

1.

Tischlerarbeiten - Innenausbau

Tischlerei Leja                                     Wilhelm-Külz-Str. 9, 14532 Stahnsdorf

53.915,93 €

 

 


Vergabe der Bauleistungen

Gemäß der beauftragten objektplanerischen Leistungen und auf der Grundlage der abgestimmten Entwürfe wurde durch das Planungsbüro die Genehmigungsplanung erarbeitet. Der Bauantrag wurde am 22.03.2019 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die Baugenehmigung wurde am 04.07.2019 erteilt.

Auf dieser Grundlage wurde ein Leistungsverzeichnis für das hier zu vergebende Gewerk erstellt.

Die Vergabe erfolgt nach der Durchführung einer Freihändigen Vergabe gemäß § 30 (2) Satz 2 KomHKV in Verbindung mit § 3 Nr. 3 VOB/A. Dies ist zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert 100.000,- €/Netto nicht übersteigt. Im Übrigen sind im Vergabeverfahren zu beachten: der Runderlass Nr. 2/2019 „Kommunalaufsicht im kommunalen Auftragswesen“ vom 26.08.2019 sowie das Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg vom 26.08.2019 des Ministerium des Innern und für Kommunales, nebst der dazu gehörigen Anhänge. Nach Nr. 4. des o. g. Rundschreibens beziehen sich die Wertgrenzen des § 30 KomHKV „…nicht auf den Gesamtauftragswert, sondern auf den Wert jedes einzelnen Loses. Durch Aufteilung in Fach- bzw. Teillose kommt also auch bei größeren Gesamtauftragswerten eine beschränkte Ausschreibung oder Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe in Betracht.“ Neben der Möglichkeit, Aufklärung zu verlangen, kann der Auftraggeber bei Freihändigen Vergaben auch über den Angebotsinhalt, insbesondere den Preis, verhandeln. Für Bauleistungen ergibt sich dies im Umkehrschluss aus dem Wortlaut in § 15 Abs. 1 und 3 VOB/A, der das dort normierte Verhandlungsverbot ausdrücklich nur auf „Ausschreibungen“ bezieht (Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg vom 26.08.2019, Gesch.Z.: 31-313-35; Anhang Nr. 10). Sowohl bei der Aufteilung in Fachlose als auch bei den Nachverhandlungen hat die Gemeinde den ihr vergaberechtlich eingeräumten Gestaltungsspielraum genutzt.

Die Vergabeunterlagen wurden durch das Planungsbüro an 4 ausgewählte fachkundige Unternehmen versandt. 4 Angebote lagen bis zur Abgabefrist vor.

Nach der Auswertung der Angebote und der Erstellung eines Preisspiegels hat sich das Angebot der Firma Tischlerei Leja, Wilhelm-Külz-Str. 9, 14532 Stahnsdorf als das wirtschaftlichste Angebot erwiesen. Es lagen keine Voraussetzungen für eine Aufhebung des Freihändigen Vergabeverfahrens vor. Kein Angebot musste von der Wertung ausgeschlossen werden. Somit liegen die Voraussetzungen für den Zuschlag gemäß § 18 VOB/A vor.

Das Angebot bewegt sich im Rahmen der vom Planungsbüro prognostizierten Sanierungskosten.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe von Daten im Rahmen der Auftragsvergabe sind die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

963.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen vertraulich:

Preisspiegel

Vergabeempfehlung werkgruppe kleinmachnow