Betreff
ÖPNV-Bevorrechtigung
Vorlage
DS-Nr. 086/20
Art
Antrag

 

Der Bürgermeister wird beauftragt

·       zu prüfen, an welchen Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen im Gemeindegebiet eine ÖPNV-Bevorrechtigung umgesetzt werden kann und welche Kosten dafür anfallen würden.

 

 


Die größten Zeitverluste für öffentliche Verkehrsmittel entstehen an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen. Mit einer ÖPNV-Bevorrechtigung können in der Zeit einer Ampelgrünphase in ÖPNV-Fahrzeugen mehr Menschen befördert werden als dies in Individualfahrzeugen möglich ist. Auf viel befahrenen Routen ist es daher besonders sinnvoll, die Fahrzeuge des ÖPNV zu bevorzugen.

Als Nebeneffekt kann davon ausgegangen werden, dass der ÖPNV auf diese Weise schnellere Durchlaufzeiten und eine höhere Fahrplantreue erreichen kann. Damit steigt die Attraktivität des Angebots und es wird mittelbar die Möglichkeit eröffnet, dass dessen Taktung gesteigert werden kann.

Wir werden das mehrheitlich erklärte Ziel für Kleinmachnow – bis 2035 klimaneutrale Kommune zu werden – nur erreichen, wenn wir den Paradigmenwechsel in Sachen Mobilität auch in Kleinmachnow einleiten. Das bedeutet, den ÖPNV und Rad- und Fußverkehr vorrangig zu betrachten. So wie bisher den motorisierten Individualverkehr. Das kann nur schrittweise geschehen u. a. dadurch, dass man die Attraktivität des ÖPNV konsequent steigert.