Betreff
Zweckverband Bauhof TKS - Finanzierung des Baubetriebshofes
Vorlage
DS-Nr. 063/21
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten und umzusetzen, so dass die Verbandsmitglieder (Stadt Teltow, Gemeinde Kleinmachnow, Gemeinde Stahnsdorf) die jährlichen Kosten für Zins und Tilgung des Kredites für den Neubau des Baubetriebshofes übernehmen.


Entsprechend der Satzung des Zweckverbandes, § 16 Deckung des Finanzbedarfs, Verbandsumlage, ist die Refinanzierung des Baubetriebshofes durch die Leistungsentgelte, welche der Zweckverband für seine Leistungen im Auftrag der Verbandsmitglieder erhebt, zu decken. In Absatz 2 wird weiterhin geregelt: „Wird der Finanzbedarf nicht durch Leistungsentgelte nach Abs. 1 und Kredite gedeckt, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, soweit auch sonstige Erträge, Einzahlungen und nicht benötigte Finanzmittel nicht ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken." Somit sind die Mitgliedskommunen verpflichtet, die Finanzierung des neuen Baubetriebshofes zu übernehmen.

Um die Stundenverrechnungssätze nicht außergewöhnlich steigen zu lassen, wurde in der Verbandsversammlung vom 11.05.2021 (DS-04/2021) die Empfehlung gegeben, die jährliche Finanzierung des Baubetriebshofes durch die Kommunen vornehmen zu lassen. Es ist beabsichtigt, die Finanzierungskosten (Zins und Tilgung) von den Stundenverrechnungssätzen zu entkoppeln. Es ist beabsichtigt, dass der Zweckverband die jährlichen Kosten der Finanzierung ermittelt und den Kommunen als Umlagerechnung zukommen lässt. Mit Schreiben vom 01.06.2021 hat die Geschäftsführung des Bauhofs TKS die Bürgermeister der Mitgliedskommunen gebeten, eine Entscheidung zur Thematik durch die Gemeindevertretung herbeizuführen. Insgesamt handelt es sich um einen Gesamtinvestitionsbedarf von ca. 15 Mio. € zzgl. Zinsen.

Um eine einheitliche Vorgehensweise in den Mitgliedskommunen zu gewährleisten, haben sich die Finanzverantwortlichen der Mitgliedskommunen besprochen.

Es wurden folgende Maßgaben getroffen:

-     Prüfung einer möglichen Anpassung der Zweckverbandssatzung

-     Prüfung der Wirtschaftlichkeit — Darlegung der Auswirkungen auf die 

    kommunalen Haushalte.

 

 

1. Änderung der Zweckverbandssatzung

Eine Stellungnahme der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte liegt der Beschlussvorlage als Anlage 2 bei.

Ergebnis: Das geplante Vorgehen widerspricht nach derzeitiger Einschätzung nicht der Verbandssatzung.

 

2. Prüfung der Wirtschaftlichkeit

In der Verbandsversammlung vom Bauhof am 23.06.2021 wurde bereits ein Beschluss über eine Kreditaufnahme durch den Zweckverband Bauhof TKS in Höhe von 5,2 Mio. € gefasst. Zur Refinanzierung des Investitionskredites ist durch den Bauhof beabsichtigt, die Leistungsentgelte anzupassen. Derzeit beträgt der Stundenverrechnungssatz         36,88 €. Nach Aufnahme sämtlicher Investitionskredite von 15 Mio. € durch den Zweckverband, erhöht sich der Stundenverrechnungssatz urn ca. 22%.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)            – Überblick über die Mehrkosten und Alternative zur Finanzierung

2)            – Stellungnahme Rechtsanwälte Dombert zum Zweckverband Bauhof TKS

3)            – Anschreiben Zweckverband Bauhof TKS