Zur Klärung der
baulichen Entwicklung des
Grundstückes Stahnsdorfer Damm
19 und zur Beurteilung dessen Bebaubarkeit ist ein beschränktes
Gutachterverfahren unter drei
bis vier in Denkmalschutz erfahrenen Architekturbüros
durchzuführen. Hierbei soll anhand von Bebauungsskizzen dargestellt werden,
welche Baumassen das Grundstück verträgt und wie sich bauliche Ergänzungen
gestalterisch in die Gesamtsituation einpassen. Das (vereinfachte)
Gutachterverfahren ist vom Grundstückseigentümer zu finanzieren.
Das ehemalige Kleinmachnower RESTAURANT ZUR SCHLEUSE (heute BAPU), um
das es hier geht, ist ein 1905
fertiggestelltes traditionsreiches Ausflugslokal. Es wurde in direkter
Nachbarschaft und zeitgleich mit der Schleuse (1901-1906) erstellt und
entwickelte sich zum volkstümlich-beliebten Anziehungspunkt für Touristen und Neugierige,
die das technische Wunderwerk Kleinmachnower Schleuse sehen wollten. Das
ehemalige RESTAURANT ZUR SCHLEUSE existiert
noch heute und
steht als wilhelminisch-historistisches
Gebäude unter Denkmalschutz. Alle weiteren Ausflugslokale an der Schleuse und
im weiteren Verlauf des Teltowkanals sind im Laufe der
letzten 120 Jahre
verschwunden. Aber die
Kleinmachnower Schleuse hat nicht an Attraktivität verloren. Das von der Straße
zurückverlegte Restaurant beeindruckt durch
villenartige Ausstrahlung und abwechslungsreiche Dachformen. Seine
topografisch erhöhte Lage westlich des leicht
verschwenkten Stahnsdorfer Damms macht es zum exponierten Blickpunkt. Das
Fachwerkobergeschoss wird durch einen Treppenhausturm mit glockenförmiger Haube
erschlossen. Im rückwärtigen Garten befand sich ein längst abgebrochener
„einfacher Saal“ (Ballsaal), dessen Grundmauern noch vorhanden sind. Eine
denkmalgeschützte Remise besteht noch. Die vom
Grundstückseigentümer/Restaurantbetreiber gewünschte bauliche Ergänzung um ein
Appartementhotel (40 Zimmer) und einen (Ball)Saal bedarf einer vorbereitenden
Klärung. Eine gute, die historische Umgebung respektierende Architektur liegt
im öffentlichen Interesse. Schon jetzt wird seitens der Gemeinde vorausgeschickt,
dass der gewünschte
Beherbergungsbetrieb kein Hotel sein kann, sondern maximal ein
Gästehaus/Pensionsbetrieb. Dabei darf die Baumasse eines Gästehauses bzw. einer
Pension die des vorhandenen Gasthauses nur
unwesentlich überschreiten. Das Gutachterverfahren soll klären:
·
Wieviel
weitere Baumassen verträgt das Grundstück?
·
Welche Bebauungsflächen und
Gebäudehöhen erlaubt der vorhandene Baumbestand?
·
Wie fügen
sich bauliche Ergänzungen
gestalterisch in die Gesamtsituation ein?
·
Welches
Architekturbüro kommt für eine evtl. Realisierungsplanung in Betracht?
Bebauungsskizzen sollten sich auseinandersetzen mit:
·
der
Landschaftsgestaltung,
·
dem
Denkmalschutz,
·
den
Blickachsen (Teltowkanal, Schleuse etc.),
·
den
touristisch-gastronomischen Potentialen,
·
dem
ruhenden Verkehr auf dem Grundstück.
Bröcker, Nicola / Kress, Celina: südwestlich siedeln, Berlin 2006, S.
68.Engel, Bärbel / Wallberg, Karl-Heinz: Kleinmachnow – Bilder aus alter Zeit,
Kleinmachnow 2003, S. 36-46.