Die Hauptsatzung der Gemeinde Kleinmachnow (Anlage) wird beschlossen.
Anlage
Hauptsatzung
Entsprechend § 4 Abs. 1 BbgKVerf hat die
Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. In der Hauptsatzung sind Fragen der
inneren Verfassung der Gemeinde zu regeln. Anlass für die Neufassung der
Hauptsatzung war der Wunsch nach einer geschlechtergerechten Sprache in
Satzungen und Texten der Verwaltung. Die gegenderte Hauptsatzung wurde auf der
Sitzung des Ältestenrates am 30. August 2021 behandelt.
Die Hauptsatzung bzw. Änderungen der Hauptsatzung werden mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen und sind der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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