Betreff
Nachrüstung von Abbiegeassistenten für Fahrzeuge des Zweckverbands Bauhof TKS
Vorlage
DS-Nr. 099/21
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, sich im Zweckverband Bauhof TKS dafür einzusetzen, dass alle Fahrzeuge aus dem Bestand im Rahmen der entsprechenden Förderung des Landes mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet werden.

 

 


Abbiegeassistenzsysteme können nachweislich schwere Unfälle beim Rechtsabbiegen verhindern und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung fördert mit einer neuen Richtlinie (Rili AASBbg) ab sofort die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen wie LKW und Bussen mit entsprechenden Systemen.

 

Zuwendungsfähige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie sind z. B. Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie maximal 1.500 Euro netto je Einzelmaßnahme. Pro Zuwendungsempfänger können maximal drei Einzelmaßnahmen pro Jahr gefördert werden.