Der Bürgermeister wird
beauftragt, sich im Zweckverband Bauhof TKS dafür einzusetzen, dass alle
Fahrzeuge aus dem Bestand im Rahmen der entsprechenden Förderung des Landes mit
Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet werden.
Abbiegeassistenzsysteme können
nachweislich schwere Unfälle beim Rechtsabbiegen verhindern und damit die
Verkehrssicherheit erhöhen. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
fördert mit einer neuen Richtlinie (Rili AASBbg) ab sofort die Nachrüstung von
Nutzfahrzeugen wie LKW und Bussen mit entsprechenden Systemen.
Zuwendungsfähige
Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie sind z. B. Nutzfahrzeuge mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Die Zuwendung wird als
Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt 80 Prozent der
zuwendungsfähigen Kosten sowie maximal 1.500 Euro netto je Einzelmaßnahme. Pro
Zuwendungsempfänger können maximal drei Einzelmaßnahmen pro Jahr gefördert
werden.