Die
als Anlage beigefügte Richtlinie der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung von Solaranlagen
an Wohngebäuden (Förderprogramm „Solardach“)
wird beschlossen.
Anlage
Förderrichtlinie
Förderprogramm
„Solardach“
Die
Gemeinde Kleinmachnow will aktiv zum Klimaschutz beitragen und ihre Bürgerinnen
und Bürger zu einem nachhaltigen Handeln anregen. Das Nutzen des Energieträgers
Sonne bietet in diesem Zusammenhang Vorteile in mehrerer Hinsicht. Die
Bürgerinnen und Bürger können langfristig
Kosten sparen und tragen gleichzeitig zur Reduktion der Treibhausgasemissionen
bei.
Eine Abfrage
der Stromverbräuche für die Jahre 2019 und 2020 bei unserem Netzbetreiber EDIS
vom 21. August dieses Jahres hat Zahlen geliefert, die für uns Alarmsignal aber
auch Hoffnungsschimmer zugleich sind.
So hat sich
der Stromverbrauch allein im Bereich der nach Standardprofil gemessenen
Verbrauchsstellen von 2019 zu 2020 um 29 % in Kleinmachnow erhöht. In absoluten
Zahlen erhöhte sich der Verbrauch von 20.164.348 kWh auf 26.093.036 kWh. Und
das in nur einem Jahr. Das umfasst im wesentlichen Anschlüsse bis zu einem
Gesamtverbrauch von 100.000 kWh im Jahr, also der gesamte private Bereich und
die kleineren und mittleren Gewerbe.
Hinzu kommt
der Verbrauch von Großgewerbekunden mit einem Verbrauch von über 100.000 kWh
pro Jahr, die nach einem anderen Messverfahren ermittelt werden. Hier hat sich
der Verbrauch von 21.085.061 kWh im Jahr 2019 auf 21.681.715 kWh im Jahr 2020
leicht um ca. 2,8 % erhöht.
Insgesamt
wurden damit in Kleinmachnow im Jahr 2019 41.249.409 kWh und im Jahr 2020
47.774.751 kWh Strom verbraucht.
Gleichzeitig
kann Kleinmachnow laut dem Marktstammdatenregister[1] der
Bundesnetzagentur lediglich 290 Solaranlagen für die Gemeinde Kleinmachnow
verzeichnen. Darin sind die drei Anlagen auf Gemeindegebäuden bereits
eingerechnet.
Die Anlagen
haben zusammen eine Leistungsfähigkeit von 2426 kW als Spitzenleistung und
erzeugen im Jahr ca. 2.600.000 kWh[2].
Diese Bilanz zum
Stromverbrauch zeigt deutlich, dass die Erzeugung von regenerativem Strom im
Gemeindegebiet Kleinmachnow stark unterdurchschnittlich ausfällt. Während 2019 der
Anteil der erneuerbaren Energien im Bundesdurchschnitt bei rund 40 % lag,
erreichte die Gemeinde nur 6,3 %. Lediglich ca. 2,6 MWh von 47,7 MWh Strom konnten durch
die gemeldeten Anlagen erzeugt werden.
Gleichzeitig zeigen aber die
derzeit massiven Förderungen von elektrischen PKW sowie Wärmepumpen erste
spürbare Auswirkungen auf die Stromverbräuche, die einen nicht unerheblichen
Teil der Jahressteigerung von fast 30 % im privaten und klein- und
mittelgewerblichen Bereich ausmachen. Beide Entwicklungen sind wünschenswert,
weil die unmittelbare Emission von Treibhausgasen unterbleibt. Es zeigt aber
auch, dass die prognostizierten Entwicklungen im Energiebereich schneller und
stärker kommen. Es gehört zu einem verantwortlichen politischen Handeln, auch
hier bei uns auf kommunaler Ebene gegenzusteuern. Es kann nicht sein, dass
Kleinmachnow die Emissionen im Bereich Verkehr und Wärme senkt, ohne selbst
alle Möglichkeiten, den zusätzlich benötigten Strom zu generieren,
auszuschöpfen. Jede kWh, die in Kleinmachnow direkt erzeugt wird, braucht nicht
an anderer Stelle erzeugt und geliefert werden. Darum braucht es eine deutlich stärkere
Eigenverantwortung für die Erreichung längst beschlossener und verbindlicher
Klimaziele, auf die sich auch die Gemeinde Kleinmachnow mit einem gemeinsamen
Beschluss geeinigt[3]
hat.
Diese
Förderrichtlinie sieht eine messbare Steigerung der Anlagenzahl und einen
Ausbau der Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien vor.
Durch die breite Staffelung der Förderbereiche werden viele Bürgerinnen und
Bürger angesprochen. Insbesondere die Förderung der steckerfertigen
Photovoltaik-Module (sog. „Balkonkraftwerke“) spricht einen Personenkreis an,
der sonst meist leer ausgeht – die Mieterinnen und Mieter. Diese haben in der
Regel keinen Einfluss auf den energetischen Zustand der gemieteten Immobilie
und können von den beschlossenen Zuschüssen profitieren. Gleichzeitig werden auch Speichermöglichkeiten für
Solarstrom gefördert.
Profiteure sind zusätzlich
Handwerksbetriebe vor Ort, die für den professionellen Aufbau von Solaranlagen
benötigt werden.
Zum Start dieses Förderprogramms sollen für den Haushaltsentwurf 2022 Finanzmittel in Höhe von 200.000 € eingeplant werden.
[1]
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/ErweiterteOeffentlicheEinheitenuebersicht
[2] https://www.solarserver.de/pv-anlage-online-berechnen/ Durchschnittliche Ausrichtung 225°, 40°
Dachneigung, 2426 kW Gesamt-Spitzenleistung, Standort Kleinmachnow
[3] Klimaschutz in Kleinmachnow, DS-Nr. 065/20
Finanzielle Auswirkungen: |
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Beteiligungen |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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