Betreff
Richtlinie der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung von Solaranlagen an Wohngebäuden (Förderprogramm "Solardach")
Vorlage
DS-Nr. 100/21
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Die als Anlage beigefügte Richtlinie der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung von Solaranlagen an Wohngebäuden (Förderprogramm „Solardach“) wird beschlossen.

 

 

 

Anlage

Förderrichtlinie Förderprogramm „Solardach“

 


Die Gemeinde Kleinmachnow will aktiv zum Klimaschutz beitragen und ihre Bürgerinnen und Bürger zu einem nachhaltigen Handeln anregen. Das Nutzen des Energieträgers Sonne bietet in diesem Zusammenhang Vorteile in mehrerer Hinsicht. Die Bürgerinnen und Bürger können langfristig Kosten sparen und tragen gleichzeitig zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bei.

 

Eine Abfrage der Stromverbräuche für die Jahre 2019 und 2020 bei unserem Netzbetreiber EDIS vom 21. August dieses Jahres hat Zahlen geliefert, die für uns Alarmsignal aber auch Hoffnungsschimmer zugleich sind.

So hat sich der Stromverbrauch allein im Bereich der nach Standardprofil gemessenen Verbrauchsstellen von 2019 zu 2020 um 29 % in Kleinmachnow erhöht. In absoluten Zahlen erhöhte sich der Verbrauch von 20.164.348 kWh auf 26.093.036 kWh. Und das in nur einem Jahr. Das umfasst im wesentlichen Anschlüsse bis zu einem Gesamtverbrauch von 100.000 kWh im Jahr, also der gesamte private Bereich und die kleineren und mittleren Gewerbe.

 

Hinzu kommt der Verbrauch von Großgewerbekunden mit einem Verbrauch von über 100.000 kWh pro Jahr, die nach einem anderen Messverfahren ermittelt werden. Hier hat sich der Verbrauch von 21.085.061 kWh im Jahr 2019 auf 21.681.715 kWh im Jahr 2020 leicht um ca. 2,8 % erhöht.

 

Insgesamt wurden damit in Kleinmachnow im Jahr 2019 41.249.409 kWh und im Jahr 2020 47.774.751 kWh Strom verbraucht.

 

Gleichzeitig kann Kleinmachnow laut dem Marktstammdatenregister[1] der Bundesnetzagentur lediglich 290 Solaranlagen für die Gemeinde Kleinmachnow verzeichnen. Darin sind die drei Anlagen auf Gemeindegebäuden bereits eingerechnet.

Die Anlagen haben zusammen eine Leistungsfähigkeit von 2426 kW als Spitzenleistung und erzeugen im Jahr ca. 2.600.000 kWh[2].

 

Diese Bilanz zum Stromverbrauch zeigt deutlich, dass die Erzeugung von regenerativem Strom im Gemeindegebiet Kleinmachnow stark unterdurchschnittlich ausfällt. Während 2019 der Anteil der erneuerbaren Energien im Bundesdurchschnitt bei rund 40 % lag, erreichte die Gemeinde nur 6,3 %. Lediglich ca. 2,6 MWh von 47,7 MWh Strom konnten durch die gemeldeten Anlagen erzeugt werden.

 

Gleichzeitig zeigen aber die derzeit massiven Förderungen von elektrischen PKW sowie Wärmepumpen erste spürbare Auswirkungen auf die Stromverbräuche, die einen nicht unerheblichen Teil der Jahressteigerung von fast 30 % im privaten und klein- und mittelgewerblichen Bereich ausmachen. Beide Entwicklungen sind wünschenswert, weil die unmittelbare Emission von Treibhausgasen unterbleibt. Es zeigt aber auch, dass die prognostizierten Entwicklungen im Energiebereich schneller und stärker kommen. Es gehört zu einem verantwortlichen politischen Handeln, auch hier bei uns auf kommunaler Ebene gegenzusteuern. Es kann nicht sein, dass Kleinmachnow die Emissionen im Bereich Verkehr und Wärme senkt, ohne selbst alle Möglichkeiten, den zusätzlich benötigten Strom zu generieren, auszuschöpfen. Jede kWh, die in Kleinmachnow direkt erzeugt wird, braucht nicht an anderer Stelle erzeugt und geliefert werden. Darum braucht es eine deutlich stärkere Eigenverantwortung für die Erreichung längst beschlossener und verbindlicher Klimaziele, auf die sich auch die Gemeinde Kleinmachnow mit einem gemeinsamen Beschluss geeinigt[3] hat.

 

Diese Förderrichtlinie sieht eine messbare Steigerung der Anlagenzahl und einen Ausbau der Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien vor. Durch die breite Staffelung der Förderbereiche werden viele Bürgerinnen und Bürger angesprochen. Insbesondere die Förderung der steckerfertigen Photovoltaik-Module (sog. „Balkonkraftwerke“) spricht einen Personenkreis an, der sonst meist leer ausgeht – die Mieterinnen und Mieter. Diese haben in der Regel keinen Einfluss auf den energetischen Zustand der gemieteten Immobilie und können von den beschlossenen Zuschüssen profitieren. Gleichzeitig werden auch Speichermöglichkeiten für Solarstrom gefördert.

 

Profiteure sind zusätzlich Handwerksbetriebe vor Ort, die für den professionellen Aufbau von Solaranlagen benötigt werden.

Zum Start dieses Förderprogramms sollen für den Haushaltsentwurf 2022 Finanzmittel in Höhe von 200.000 € eingeplant werden.

 

 

 



[1] https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/ErweiterteOeffentlicheEinheitenuebersicht

[2] https://www.solarserver.de/pv-anlage-online-berechnen/ Durchschnittliche Ausrichtung 225°, 40° Dachneigung, 2426 kW Gesamt-Spitzenleistung, Standort Kleinmachnow

[3] Klimaschutz in Kleinmachnow, DS-Nr. 065/20


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein