Die 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung und die von ihr berufenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner (Aufwandsentschädigungssatzung) wird beschlossen.
Anlage
Auf Grund des Rundschreibens zum Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung und weiterer Vorschriften vom 23. Juni 2021 ist es erforderlich gewesen, die Aufwandsentschädigungssatzung zu ändern. Ausgangspunkt war, dass den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern bisher ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro gezahlt wurde. Entsprechend dem Rundschreiben sind jedoch nur 30,00 Euro zulässig. Aus diesem Grund hat der Ältestenrat auf seiner Sitzung am 30. August 2021 empfohlen, dass sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro pro Monat erhalten. Das Sitzungsgeld für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner entfällt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Finanz-HH |
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