1)
Für
die zwischen Meiereifeld und Jägerstieg gelegene Fläche mit den Grundstücken
der ehem. Auferstehungskirche, der ev. Kita „Arche“, der Freiwilligen Feuerwehr
Kleinmachnow und des Zweckverbandes Bauhof TKS sowie einem Teil des Bannwaldes
wird ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung
Mitte“ aufgestellt (vgl. Anlage 1,
Abgrenzung des Geltungsbereiches).
2)
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3)
Mit
dem Bebauungsplan sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Neuordnung und Erweiterung des Feuerwehrstandortes und für die Umnutzung
des ehemaligen Kirchengebäudes Jägerstieg 2 zu einem Museum geschaffen
werden. Dabei ist die besondere Lage des Bebauungsplan-Gebietes zwischen
Wohnbauflächen und dem innerörtlichen Grünzug Bannwald zu
beachten.
4)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen. Anschließend
wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sein.
Anlage/-n:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-002-i
2)
Abgrenzung
Geltungsbereich mit Luftbild 2019
3)
Auszug
aus dem Flächennutzungsplan
Nur zu Information:
4)
DS-Nr. 267/91
vom 07.11.1991, Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-002 (Eigenherdsiedlung,
Mitte)
5)
DS-Nr. 158/00
vom 14.09.2000, Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan
„Eigenherdsiedlung Mitte“ DS-Nr. 267/91 vom 07.11.1991 / Gliederung in
Teilbereiche, Auszug
Problembeschreibung/Begründung:
Bereits im Jahr 1991 beschloss die Gemeindevertretung, für den mittleren Bereich der Eigenherd-Siedlung, die Grundstücke zwischen Ernst-Thälmann-Straße, Ginsterheide / Im Kamp und Meiereifeld betreffend, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-002 „Eigenherdsiedung Mitte“ aufzustellen (vgl. Anlage 4).
In den Folgejahren wurden Bebauungsplan-Verfahren jedoch nur für Teilbereiche durchgeführt. Die Abgrenzung dieser Teil- bzw. Geltungsbereiche erfolgte mit Drucksache-Nr. 158/00 vom 14.09.2000 (vgl. Anlage 5).
Der für den Bebauungsplan KLM-BP-002-i
„Eigenherdsiedlung Mitte“ vorgesehene Geltungsbereich (vgl. Anlage 1 und 2) umfasst die
Flächen des Bannwaldes (im nördlichen Bereich), der Feuerwehr (Grundstück Am
Bannwald 1), des Zweckverbandes Bauhof (Grundstück Am Bannwald 1a),
der ehemaligen ev. Auferstehungskirche (Jägerstieg 2) sowie der
evangelischen Kindertagesstätte „Arche“ (Jägerstieg 2a).
Beginnend mit dem Jahr 2022 stehen im Geltungsbereich des (künftigen) Bebauungsplanes 002-i umfangreiche Veränderungen an:
Der Zweckverband Bauhof TKS der Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf wird seinen Standort bis 2023 nach Stahnsdorf verlagern. Vor diesem Hintergrund traf die Gemeindevertretung am 24.03.2022 mit DS-Nr. 011/22 die Standortfestlegung zur Errichtung eines "Hauses für Generationen" auf dem Grundstück Meiereifeld 33 und eines Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow auf dem Grundstück am Bannwald 1, 1A.
Die Flächen der Feuerwehr und die bisher vom Zweckverband Bauhof genutzten Flächen sollen zusammengefasst werden, um sie zu einem Standort entwickeln zu können, der den zunehmend anspruchsvoller werdenden Anforderungen an eine moderne und leistungsfähige Feuerwehr tatsächlich entspricht. Der derzeitige bauliche Zustand macht dringende Anpassungen, u. a. an Flächen und Ausstattung nötig.
Um Konflikten zwischen Feuerwehrnutzung und insbesondere südlich angrenzender Wohnnutzung auch künftig vorzubeugen zu können, werden Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sein.
Ebenfalls im Geltungsbereich des (künftigen) Bebauungsplanes 002-i liegt das ‑ inzwischen gemeindeeigene ‑ Grundstück der ehem. Auferstehungskirche, das saniert und für Museumszwecke umgebaut werden soll. Dazu hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 027/22 vom 24.03.2022 beschlossen, ein Planungsbüro mit entsprechenden Generalplanungsleistungen zu beauftragen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-i ist erforderlich, um für die vorstehend beschriebenen Veränderungen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Eine erste Information über die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Planverfahrens erfolgte mit der Fachinformation Bau Nr. 017/19 in der Sitzung des Bauausschusses am 11.11.2019.
Bisher ist
der Geltungsbereich des künftigen B-Planes gemäß gemeindlicher Klarstellungssatzung (Satzung über die Festlegung der
Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 1 BauGB, in Kraft getreten 27.09.2013) nicht dem
Innenbereich zuzuordnen.
Im Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Stand Neubekanntmachung vom 18.01.2019 mit Deckblatt v. 11.11.2019 [zur 11. FNP-Änderung] ist der Geltungsbereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Bauhof, Feuerwehr, Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie Kindertagesstätte dargestellt.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird deshalb auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich sein.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-002-i
2)
Abgrenzung
Geltungsbereich mit Luftbild 2019
3)
Auszug
aus dem Flächennutzungsplan
Nur zu Information:
4)
DS-Nr. 267/91
vom 07.11.1991, Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-002 (Eigenherdsiedlung,
Mitte)
5)
DS-Nr. 158/00
vom 14.09.2000, Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan
„Eigenherdsiedlung Mitte“ DS-Nr. 267/91 vom 07.11.1991 / Gliederung in
Teilbereiche, Auszug