1)
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ (vgl. Anl. 2 und 3) wird gebilligt.
2) Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Daran
anschließend ist unter Berücksichtigung der Äußerungen der Behörden und
sonstigen Träger eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu
geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht
kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Den Bürgerinnen
und Bürgern ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Am 12.12.2019 beschloss die Gemeindevertretung mit DS Nr. 144/19 die 11. FNP-Änderung für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder, die mit Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 09/2020 am 30. November 2020 wirksam wurde.
Das in diesem Beschluss in Rede stehende Gebiet ist im FNP damit als Wohnbaufläche (Reines Wohngebiet, WR) dargestellt. Ebenfalls im Zuge der Flächennutzungsplanung wurde festgelegt, dass die Grundflächenzahl (GRZ) für künftige Baugrundstücke in diesem Gebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 nicht überschreiten soll.
Mit DS-Nr. 103/21 vom 04.11.2021 beschloss die Gemeindevertretung, das Bebauungsplan-Verfahren für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich unter mit der Bezeichnung KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ einzuleiten. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,5 ha. Er zählt planungsrechtlich bisher zum Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch).
Mit der Festsetzung einer niedrigen GRZ und von überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenstern“), die im weiteren Verfahren noch präzisiert werden, sollen die Voraussetzungen für eine behutsame ergänzende Wohnbebauung und für einen möglichst umfassenden Baumerhalt auf den Grundstücken geschaffen werden.
Weitere, insbesondere gestalterische Festsetzungen orientieren sich an den Regelungen im angrenzenden Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“.
Zum Bebauungsplan-Vorentwurf
(vgl. Anlagen 2 und 3) soll den berührten Behörden und, daran anschließend,
der Öffentlichkeit im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung frühzeitig
Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
Die Äußerungen sollen ausgewertet werden und Eingang in die
Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes finden, der der Gemeindevertretung
und ihren Fachausschüssen im Sommer zur Billigung vorgelegt werden soll.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-026, bestehend aus
2.
Teil A
– Planzeichnung
3.
Teil B
– Textliche Festsetzungen