Betreff
Abwägung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-003 "Kanalweg 4" (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 021/22
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Grün­de anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.


 

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

Vorbemerkung

Der Bebauungsplan KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“, in Kraft getreten am 12.01.2018, setzt die Grundstücke innerhalb seines Geltungsbereiches als Sondergebiet, Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet und für 15 Grund­stücke ausnahmsweise das Dauerwohnen fest.

Die Eigentümerin des Grundstücks Kanalweg 4 beantragte mit Schreiben vom 22.11.2017, für ihre Fläche einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Mit ihrem Antrag griff sie die Empfehlung in DS-Nr. 128/17 vom 28.09.2017 auf. Darin wurde den Eigentümern von fünf Grundstücken angeraten, jeweils einzeln ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 7 BauGB zu beantragen, um ihr bereits bestehendes Dauerwohnen auch planungsrechtlich zu sichern.

Hintergrund dieser Empfehlung ist, dass die heutigen Bewohner auf diesen fünf Grundstücken schon vor 2010, als das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-044 förmlich einge­leitet wurde, dort mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bauaufsichtliche Genehmigungen oder vergleichbare Unter­lagen für das Dauerwohnen konnten die Eigentümer aber keine vor­weisen. Somit konnte auf Grundlage des Bebauungsplanes KLM-BP-044 keine planungsrechtliche Sicherung der Wohn­nutzung erfolgen.

Das von der Eigentümerin beantragte Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird unter der Bezeichnung KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ geführt (Geltungsbereich vgl. Anl. 1). Das Be­bauungs­plan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 781 m².

 

Aufstellungsverfahren KLM-VEP-003

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ soll der rechts­wirksame Bebauungsplan KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ für das Grund­stück Kanalweg 4 ersetzt und insoweit geändert werden.

 

Zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurden die Öffentlichkeit (im Zeitraum 30.08. bis 01.10.2021) und die Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange (mit Schreiben v. 24.09.2021) beteiligt.

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen bei der Gemeinde eingegangen. Von den angeschriebenen 36 Trägern öffentlicher Belange (5 Träger öffentlicher Belange sind über ein externes Beteiligungsportal angeschrieben worden) gaben 22 Behörden eine Stellungnahme ab. Die Stellungnahmen und deren Abwägung der Belange führten zu keiner Planänderung.

 

Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden können in der in Anlage 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinsichtlich der Erstellung des Durchführungsvertrages ist externer Rat eines Rechtsanwaltes eingeholt worden.

 

Hinweise:

-           Alle eingegangenen Stellungnahmen können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Fachdienst Stadtplanung/ Bauordnung (Zimmer 2.02) eingesehen werden.

-           Die Grundstückseigentümerin hat sich mit Kostenübernahmevertrag vom 26.06. / 17.09.2018 dazu verpflichtet, die durch das Änderungsverfahren anfallenden externen Planungskosten zu tragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1.      Abgrenzung Geltungsbereich KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“

Abwägungsmaterialien:

2.      Beteiligung Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 30.08. ‑ 01.10.2021)

3.      Beteiligung Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 01.10.2021)