1) Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete
Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10
Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
durch Art. 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I
S. 4147) – BauGB ‑
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“
(vgl. Anlagen 2 und 3)
als Satzung.
2) Die Begründung wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Die Eigentümerin des Grundstücks Kanalweg 4 (Vorhabenträgerin) beantragte mit Schreiben vom 22.11.2017, für ihre Fläche einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Mit ihrem Antrag griff sie die Empfehlung in DS-Nr. 128/17 vom 28.09.2017 auf. Darin wurde den Eigentümern von fünf Grundstücken angeraten, jeweils einzeln ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 7 BauGB zu beantragen, um ihr bereits bestehendes Dauerwohnen auch planungsrechtlich zu sichern.
Hintergrund dieser Empfehlung ist, dass die heutigen Bewohner auf diesen fünf Grundstücken schon vor 2010, als das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-044 förmlich eingeleitet wurde, dort mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bauaufsichtliche Genehmigungen oder vergleichbare Unterlagen für das Dauerwohnen konnten die Eigentümer aber keine vorweisen. Somit konnte auf Grundlage des Bebauungsplanes KLM-BP-044 keine planungsrechtliche Sicherung der Wohnnutzung erfolgen.
Das
von der Eigentümerin bzw. Vorhabenträgerin beantragte Verfahren zur Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird unter der Bezeichnung KLM-VEP-003
„Kanalweg 4“ geführt (Geltungsbereich vgl. Anl. 1). Das
Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 781 m².
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ wird der rechtswirksame Bebauungsplan KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ für das Grundstück Kanalweg 4 ersetzt und insoweit geändert.
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde am 29.07.2020 mit dem
Auslegungsbeschluss (DS-Nr. 023/20) gebilligt und im Zeitraum vom 30.08.2021
bis einschließlich 01.10.2021 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit dem Anschreiben
vom 24.09.2021. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die
Belange der Behörden führten zu keiner Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1) Abgrenzung Geltungsbereich KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan, bestehend aus:
2) Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Textliche Festsetzungen)
3)
Vorhaben-
u. Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan