Betreff
Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Linienbezogener Handlungsschwerpunkt Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm, Grundsatzbeschluss
Vorlage
DS-Nr. 024/22
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Vorplanung in Varianten zur Radverkehrsführung entlang der Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm wird zur Kenntnis genommen.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Radverkehrsführung entlang der Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm eine Entwurfsplanung nach HOAI entsprechend der Variante E – beidseitiger getrennter Geh- und Radweg, für den westlichen Seitenraum hinsichtlich der Ausführungsbreite entsprechend Variante F – Zweirichtungsradweg zu beauftragen und der Gemeindevertretung im Rahmen eines entsprechenden Errichtungsbeschlusses zur Beratung und Billigung vorzulegen.

3)      Die für die Entwurfsplanung ergänzend notwendigen Mittel in Höhe von 11.000 EUR sind im 2. Nachtragshaushalt 2022 bereitzustellen.


 

Die Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm durchquert das Gemeindegebiet auf einer Länge von ca. 3 km von der Berliner Stadtgrenze im Norden bis zur Gemeinde Stahnsdorf im Süden. Die L 77 ist eine wichtige örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraße, die von täglich ca. 11.000 Fahr­zeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 5 % (darunter z. Zt. 12 Linienbusfahrzeuge/Std.) genutzt wird.

Das derzeitige Angebot für den Radverkehr auf dem Zehlendorfer Damm ist unzureichend. Nachdem die Untere Straßenverkehrsbehörde ihre Anordnung zur Radwegebenutzungspflicht aufgrund der tatsächlichen Verkehrsbelastung der L 77 einerseits und aufgrund der zu geringen Breite der vorhandenen „Rad-“Wege andererseits schon vor einigen Jahren aufheben musste, sind Radfahrende zurzeit verpflichtet, die Fahrbahn zu nutzen. Die Gemeinde konnte jedoch zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer erwirken, dass die Gehwege durch die Beschilderung „Radfahrer frei“ wahlweise mitgenutzt werden können.

Schon jetzt führt diese Nutzung der Seitenbereiche durch Fußgänger und Radverkehr zu Konflikten, weil sie wegen des schützenswerten Baumbestandes gerade auf der Ostseite nur schmal sind. Diese Konflikte werden zunehmen, wenn der Radverkehr, wie z. B. zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes erforderlich, deutlich zunehmen soll.

Im September 2020 wurde den zuständigen Fachausschüssen anhand eines Films, der während einer Befahrung des westlichen Radweges am Zehlendorfer Damm aufgenommen worden war, das aktuelle Radverkehrsangebot vorgestellt.

Im Anschluss daran beauftragte die Verwaltung ein externes Büro damit, Varianten für eine zukunftsfähige Radverkehrsführung an der L 77 zu untersuchen. Die Herangehensweise des Büros und der erarbeitete Zwischenstand wurden am 15.11.2021 im Bauausschuss und am 17.11.2021 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten (UVO-Ausschuss) mündlich erläutert und diskutiert. Dabei wurden Anregungen der Ausschussmitglieder aufgenommen und es konnte sich darauf verständigt werden, die als Vorzugsvarianten herausgearbeiteten Lösungsansätze bis zum Abschluss der Vorplanung weiter zu verfolgen.

Parallel erfolgte eine Abstimmung zum Thema mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Polizei. Erörtert wurde dabei v.a. die Umsetzbarkeit der Variante F „Zweirichtungsradweg auf der Westseite der L 77“.

Die Vorplanung ist nun abgeschlossen. Danach stellt sich die Variante F „Zweirichtungsradweg“ als Vorzugsvariante heraus. Nähere Erläuterungen können den Anlagen entnommen werden.

Ein innerörtlicher Zweirichtungsradweg verfügt über Risiken bzgl. der Verkehrssicherheit, gerade an den Einmündungen. Allerdings sind Zweirichtungsradwege in Kleinmachnow keine Ausnahme, sondern auch in anderen Straßen seit vielen Jahren vorhanden (z. B. Hohe Kiefer, Schleusenweg, Stolper Weg). Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich nach Realisierung eines Zweirichtungsradweges auf der Westseite der L 77 auch hier ein Gewöhnungseffekt einstellen wird.

 

 

Für einen Zweirichtungsradweg spricht auch, dass der Siedlungsschwerpunkt und damit Quellen und Ziele des Radverkehrs westlich des Zehlendorfer Damms liegen und viele Radfahrende den Zehlendorfer Damm dann nicht (mehr) queren müssen. Für die Erschließung des Ortes bringt der Radweg auf dieser Seite der Straße daher deutlich mehr Vorteile als Einrichtungsradwege auf beiden Seiten.

Im Ergebnis der Vorplanung wird empfohlen, die Entwurfsplanung für die Varianten E „getrennter Geh- und Radweg“ und F „einseitiger Zweirichtungsradweg“ weiterzuverfolgen und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen sodann einen entsprechenden Errichtungsbeschluss vorzulegen.

Auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses soll in einem ersten Bauabschnitt die Variante F realisiert werden. Nach Fertigstellung würde das Verkehrsgeschehen zunächst eingehend beobachtet werden. Sollte sich der Zweirichtungsradweg nicht bewähren, kann in einem zweiten Schritt der östliche Seitenraum ausgebaut und die richtungsgetrennte Führungsform (wieder-)hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50/26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

42.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Erläuterungsbericht

2)      Bewertungsmatrix

3)      Lagepläne 1-6

4)      Kostenschätzung