Betreff
Errichtung einer Erweiterung für den Hort "Am Hochwald" auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 in Modulbauweise
Vorlage
DS-Nr. 025/22
Art
Beschlussvorlage

1)      Zur Erweiterung des Hortes „Am Hochwald“ wird auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 ein Gebäude in Modulbauweise errichtet. Der Bürgermeister wird beauftragt, die dazu bereits erarbeitete Vorentwurfsplanung (vgl. Anlagen 1 und 2) in enger Abstimmung mit dem Nutzer weiterzuführen. Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung im Rahmen eines Errichtungsbeschlusses zur Beratung und Billigung vorzulegen.

2)      Für die Maßnahme sind gemäß Stand Kostenschätzung zur Vorentwurfsplanung v. 29.04.2022 für die Variante „Holzbauweise“ Mittel in Höhe von 1.881.000,‑ EUR erforderlich.
Die Mittel sollen in einem Nachtrag zum Haushalt 2022 mit 881 TEUR im Jahr 2022 und mit 1.000 TEUR im Jahr 2023 bereitgestellt werden. Für die Veranschlagung 2023 ist eine VE in gleicher Höhe in der Nachtragssatzung festzusetzen.

3)      Das auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 bisher geplante Bauvorhaben M-000597 wird eingestellt. Die entsprechenden Beschlüsse, insbesondere DS-Nr. 129/18 vom 13.12.2018, 019/20 vom 20.02.2020 sowie 104/20 vom 17.09./ 23.09.2020, werden aufgehoben.


Ausgangssituation

Die Gemeindevertretung fasste am 13.12.2018 mit DS-Nr. 129/18 den „Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben Erweiterung Hort „Am Hochwald“ (Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1)“. Die Realisierung des vom Büro KiS-Architektur entworfenen Vorhabens für 43 Kinder wurde vor dem Hintergrund eines möglicherweise sinkenden Bedarfs an Hort-Betreuungsplätzen mit DS-Nr. 156/19 vom 30.10.2019 jedoch zunächst zurückgestellt.

Am 20.02.2020 stimmte die Gemeindevertretung dem Antrag DS-Nr. 019/20 der Fraktion BIK zu und beschloss zunächst die Fortführung der Baumaßnahme. Allerdings konnte das planende Architekturbüro aufgrund hoher Arbeitsbelastung erst im Juli 2020 wieder entsprechend Arbeitskapazität zur Verfügung stellen.

Die Vorlage des Bürgermeisters, DS-Nr. 025/20 zur „Aufhebung des Bauvorhabens „Hort am Hochwald““ lehnte die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 23.06.2020 ab.

Mit DS-Nr. 104/20 v. 17.09./23.09.2020 und DS-Nr. 106/21 v. 04.11.2021 [1. Nachtragshaushaltssatzung] beschloss die Gemeindevertretung, die nach dem jeweiligen Planungsstand zu erwartenden Kosten im Haushalt zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Kostenentwicklung der Maßnahme insgesamt wird auf den Beschlussvorschlag DS-Nr. 040/21 zur Sitzung am 09.12.2021 verwiesen.

Am 10.02.2022 entschied die Gemeindevertretung, das Vergabeverfahren zu den Submissionen vom 25.10. bis 28.10.2021 wegen deutlicher Überschreitung des Kostenrahmens aufzuheben und die Durchführung des Bauvorhabens vorläufig einzustellen.

 

Weiteres Vorgehen

Inzwischen wurde für den aktuell unstrittig bestehenden Raumbedarf die Errichtung eines Hortes in Modulbauweise konzipiert, vgl. Anlage 1, Vorentwurf.

Konzipiert wird ein Gebäude für 34 Kinder als „Stahlskelett-Modulbau“, alternativ wird die ebenfalls mögliche Realisierung in „Holzbauweise“ untersucht. In beiden Varianten erfolgt die Planung so, dass insbesondere statisch eine spätere Aufstockung auf zwei Vollgeschosse möglich bleibt. Der Modulbau, im Vergleich zum bisher geplanten Vorhaben kostengünstiger, soll im Laufe des Jahres 2023 auf dem für die Hort-Erweiterung vorgesehenen Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 realisiert werden.

Die nun zu erarbeitende Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung für die Varianten Stahlskelett-Modulbau und Holzbauweise wird der Gemeindevertretung im Rahmen eines Errichtungsbeschlusses zeitnah zur Beratung und Entscheidung für eine der beiden Varianten vorgelegt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

356102

Teilhaushalt/Budget:

50/55

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Vorentwurfsplanung Stand 29.04.2022, bestehend aus:
- Grundriss Erdgeschoss + Schnitte
‑ Ansichten
- Lageplan

2)      Kostenschätzung nach DIN 276, Stand 29.04.2022