Betreff
Zahlung eines Kapitalzuschusses und Ergänzung der Vereinbarung über die Kooperation der Stadt Teltow, der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Stahnsdorf bezüglich der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands "Zweckverband Bauhof TKS"
Vorlage
DS-Nr. 056/22
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Kleinmachnow als Mitgliedskommune des Zweckverbandes Bauhof TKS vereinbart mit den Nachbarmitgliedskommunen Teltow und Stahnsdorf die Ergänzung der Vereinbarung über die Kooperation der Stadt Teltow, der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Stahnsdorf bezüglich der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands „Zweckverband Bauhof TKS“ (Anlage).

Die Gemeinde Kleinmachnow verpflichtet sich, vorbehaltlich der Beschlussfassungen in den Nachbarmitgliedskommunen und der damit verbundenen, einstimmigen Ergänzung der Kooperationsvereinbarung, die anteilige 1/3-Zahlung des Kapitalzuschusses entsprechend dem in der Ergänzung aufgeführten Zahlungsplan vorzunehmen.

Die Gemeinde Kleinmachnow zahlt ihren Anteil i. H. v. von 5.153.662,61 EUR als Einmalzahlung im Jahr 2022 nach Veranschlagung und Beschlussfassung des 2. Nachtragshaushaltes 2022. Die Stadt Teltow und die Gemeinde Stahnsdorf zahlen ihren Anteil in jährlichen Raten.

 


Die Ergänzung zu § 3 „Finanzierung und Anteile“ der Vereinbarung über die Kooperation der Stadt Teltow, der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Stahnsdorf bezüglich der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands „Zweckverband Bauhof TKS“ erfolgt auf Grundlage der DS-Nr. 063/21 und dient der Stärkung des Eigenkapitals des Zweckverbandes, so dass dieser aus den zusätzlichen Eigenmitteln den Neubau des Baubetriebshofes finanzieren kann.

Die Bürgermeister der Mitgliedskommunen haben bereits im Jahr 2021 durch die Gemeindevertreter bzw. Stadtverordneten den Auftrag erhalten, entsprechende Schritte zur Sicherstellung der Finanzierung vorzunehmen.

Jede Mitgliedskommune erwirbt gleiche Anteile am Zweckverband Bauhof TKS i. H. v. von 5.153.662,61 EUR. Der Erwerb ist im Finanzhaushalt investiv als Kapitalzuschuss abzubilden.

Die dafür benötigten Haushaltsmittel des anteiligen Kapitalzuschusses der Gemeinde Kleinmachnow i. H. v. 5.154.000 EUR werden aufgrund der festgelegten Wertgrenze von 1.000.000 EUR gem. § 5 Nr. 4 lit. b der 1. Nachtragshaushaltssatzung Kleinmachnow 2022 über eine 2. Nachtragshaushaltssatzung im 2. Nachtragsplan veranschlagt (neue Maßnahme M-000976) und beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

551

Teilhaushalt/Budget:

551201

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

 

Entwurf der Ergänzung der Vereinbarung über die Kooperation der Stadt Teltow, der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Stahnsdorf bezüglich der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands „Zweckverband Bauhof TKS“.