Betreff
Anfragen zur Aufhebung der Ausschreibung für den Hortneubau der Grundschule "Auf dem Seeberg"
Vorlage
DS-Nr. 057/22
Art
Anfrage

Am 1.3.2022 teilte der Hauptverwaltungsbeamte den Firmen mit, die Angebote für den Bau des Hortneubaus der Grundschule „Auf dem Seeberg“ abgegeben hatten, dass die Ausschreibung aufgehoben wurde, weil kein wirtschaftliches Angebot eingegangen wäre.

 

1.   Wer hat festgestellt, dass kein wirtschaftliches Angebot eingegangen ist – der Hauptverwaltungsbeamte resp. seine Verwaltung oder die Planungsfirma PST?

2.   Auf welcher Basis wurde festgestellt, dass die abgegebenen Angebote nicht wirtschaftlich sind?

3.   Wenn die Angebote, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung abgegeben wurden, nicht wirtschaftlich, d. h. nicht der Marktlage im Baugewerbe entsprechend waren, zu welchem Zeitpunkt ist dann nach Einschätzung des Planungsbüros mit einem günstigeren Angebot zu rechnen gewesen bzw. welche Anstrengungen wurden unternommen, zu einem günstigeren Angebot zu kommen?

4.   Welche Erklärung hat die Planungsfirma PST dafür abgegeben, dass Angebote, die im Durchschnitt 20% über den berechneten Kosten liegen, unwirtschaftlich, nicht der Marktlage im Bausektor entsprechend sind, während sechs Wochen später Angebote, die ca. 50% über den berechneten Kosten lagen, als der aktuellen Marktlage entsprechend bewertet wurden?

Mit DS-Nr. 025/22 begehrt der Hauptverwaltungsbeamte die Einstellung des geplanten Bauvorhabens. Damit wären die bisher für das Vorhaben verausgabten Mittel für die Gemeinde verloren und durch die Aufhebung der Ausschreibung und die Nichtweiterverfolgung des Bauvorhabens wäre der Gemeinde ein Schaden in hohem sechsstelligen Bereich entstanden.

5.   Wie hoch sind die bisher für das Bauvorhaben „Neubau Hort-Erweiterung“ verausgabten Mittel? Wieviel davon hat das Planungsbüro PST erhalten?

6.   Wen sieht der Hauptverwaltungsbeamte verantwortlich für den entstandenen Schaden und werden Schadensersatzansprüche z. B. gegen das Planungsbüro PST oder andere Schadensverursacher bzw. Schadensverursacherinnen geprüft?

7.   Wenn keine Schadensersatzansprüche von Seiten der Verwaltung geprüft werden, wer ist dann zuständig, diese möglichen Schadensersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen?